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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2015-09-22

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-22

Wortprotokoll

Wir haben die Vorlage des Bundesrates ja nicht inhaltlich beraten, also können wir dazu auch keine Stellung nehmen. Warum es mit der Rückweisung so lange dauern soll, wie Frau Schenker gesagt hat - bis 2018 -, ist nicht nachvollziehbar und nicht einzusehen, nachdem offensichtlich die Verwaltung bereits an der Arbeit ist. Die wird durch einen Rückweisungsbeschluss auch kaum verzögert.

Sehen Sie - um vielleicht nochmals darauf hinzuweisen -, was hat zum Entscheid der Kommission geführt? Es ist vielleicht hier in der Diskussion etwas zu wenig zum Ausdruck gekommen. Wir haben einen Schwelleneffekt bei den Ergänzungsleistungen. Das Problem dieses Schwelleneffekts führt dazu, dass wir Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger haben, die keine Berechtigung haben, Ergänzungsleistungen zu beziehen, weil sie den Rechtsanspruch nicht erfüllen. Dadurch müssen sie Steuern zahlen und Selbstbehalte in der Krankenversicherung, der Einfluss der Prämienverbilligung spielt eine Rolle. Dieses Zusammenspiel führt dazu, dass Leute, die eben keine Ergänzungsleistungen bekommen, letztlich über weniger Mittel verfügen als Ergänzungsleistungsbezüger, und das ist ein Problem, das Sie mit dieser Vorlage zu den Mietzinsmaxima weiter verschärfen. Also wird die Anspruchsberechtigung für höhere Mietzinsbeiträge dazu führen, dass diese Ungerechtigkeit weiter vergrössert wird. Wir wollen mit einer Gesamtrevision diese Problematik angehen, es soll eben hier diese Ungleichheit möglichst beseitigt werden.

Das ist eigentlich der Hauptgrund für die Rückweisung, und ich bitte Sie, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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