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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-13

Wortprotokoll

Zunächst weise ich einmal darauf hin, dass es nicht um die absolute Frist der bestehenden Betriebsbewilligungen geht. Diese Frage wäre in den Übergangsbestimmungen zu regeln. Ich sage das nur, weil wir von einer Befristung sprechen. Es geht in diesem Absatz um den Fall, dass im Bewilligungsverfahren einzelne Voraussetzungen fehlen. Dabei ist der Bundesrat grundsätzlich von einer unbefristeten Betriebsbewilligung ausgegangen. Das entspricht dem System einer Polizeibewilligung, die unbefristet erteilt wird. Wenn hingegen einzelne, vielleicht nicht sehr wichtige Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, macht es keinen Sinn, das Ganze nicht zu bewilligen; dann müsste man befristen, unter Umständen mit der Auflage, was noch nachgeliefert werden muss. Darum geht es, und deshalb finden wir beide Minderheitsanträge unnötig. Der Minderheitsantrag Gentil könnte den Eindruck erwecken, es gehe um die politische Frage einer Betriebsbewilligung bei einem Kernkraftwerk. Der Antrag Pfisterer ist unnötig, weil wir gerade deswegen eine Kann-Bestimmung hineingenommen haben, die die Sicherheitsfragen betrifft. Unseres Erachtens betrifft diese Bestimmung die Sicherheitsfragen zwingend, aber es gibt vielleicht auch andere Bedingungen, die nachher noch erfüllt werden müssen.