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Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-09-23

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

In der Schweiz wird wie in den meisten Ländern davon ausgegangen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter für sich und ihre Familien selber aufkommen und ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten. Für diejenigen, welche das aus eigener Kraft nicht schaffen, gibt es ein soziales Netz. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wollen die Initianten eine neue Gesellschaftsordnung, eine fairere und bessere Gesellschaft. Mit einem Gratislohn sollen die Menschen vom materiellen Überlebenskampf befreit werden, damit Kräfte frei werden zu mehr Selbstverantwortung sowie Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit. Die Gesellschaft soll so zufriedener, glücklicher und gesünder werden. Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine Demokratisierung der Einkommenshöhe, die zum Leben ausreicht. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen, so der Verfassungstext. Dafür schlagen die Initianten 2500 Franken pro Monat für Erwachsene und 625 Franken für Kinder vor.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen als neoliberale Idee will sämtliche Sozialversicherungen ersetzen, könnte völlig unbürokratisch umgesetzt werden und würde dann die Menschen sich selber überlassen. Die Initiative hingegen will das nicht. Die meisten Sozialversicherungen wie Krankenversicherung, IV, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe soll es weiterhin geben. Denn dort, wo Menschen mehr als das Grundeinkommen brauchen, sollen weiterhin Sozialleistungen bezahlt werden. Die Initiative ist ein Denkanstoss, eine Utopie, weit weg von der realen Welt. Die Auswirkungen der Initiative wären für die Menschen und die Gesellschaft zerstörerisch, Leistung und Einsatz würden sich nicht mehr lohnen, Arbeit würde ihren Wert verlieren, und letztlich wäre eine solch extreme Umverteilung nicht finanzierbar.

Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Initiative klar ab, im Wesentlichen aus den folgenden drei Gründen:

1. Die Auswirkungen der Initiative wären fatal. Bei einem garantierten Grundeinkommen von monatlich 2500 Franken wäre es für mehrere Kategorien von Personen finanziell nicht mehr lohnend, erwerbstätig zu sein. Eine vierköpfige Familie käme mit zwei Kindern auf ein Einkommen von 6250 Franken, mit zwei erwachsenen Kindern gar auf 10 000 Franken. Wo liegt da der Anreiz zur Erwerbstätigkeit? Dass ein solches Einkommen Eigeninitiative und -verantwortung stimulieren soll, ist schlicht realitätsfremd. Zudem verkennt die Initiative den Wert der Erwerbsarbeit. Arbeit garantiert nicht bloss den Lebensunterhalt und damit die Existenz, Arbeit erfüllt auch wichtige psychische Bedürfnisse wie die Selbstwirksamkeit, das Selbstwertgefühl und die soziale Integration.

Das bedingungslose Grundeinkommen würde allen Bemühungen der aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zuwiderlaufen, und zudem würde es auch die Problematik der Schwarzarbeit verschärfen, weil ja die ersten 2500 Franken des Erwerbseinkommens als Steuern abgeschöpft würden.

2. Das bedingungslose Grundeinkommen würde jährlich gut 200 Milliarden Franken kosten. Gemäss einer Variante würden 55 Milliarden davon aus der Umlagerung von Leistungen der sozialen Sicherheit finanziert, primär aus AHV und IV. 128 Milliarden Franken würden aus den Erwerbseinkommen abgeschöpft, und die Lücke von 25 Milliarden Franken müsste wohl über Mehrwertsteuern finanziert werden. Dies wiederum hätte eine preistreibende Wirkung, was eine Kostenspirale auslösen würde. Das bedingungslose Grundeinkommen ist nicht finanzierbar, zumal auch die anderen Sozialversicherungen wie Krankenversicherung, IV, Ergänzungsleistungen usw. aufrechterhalten werden müssten.

3. In unserem ausgebauten Wohlfahrtsstaat haben wir bereits eine Art Grundeinkommen, zwar nicht bedingungslos, sondern es ist an Bedingungen und an den Bedarf geknüpft. Wer behinderungsbedingt nicht erwerbsfähig ist, erhält eine IV. Für Arbeitslose haben wir die Arbeitslosenversicherung, und wenn die Sozialversicherungs-Voraussetzungen nicht gegeben sind, kommt die Sozialhilfe zum Tragen.

Artikel 12 der Bundesverfassung gibt das Recht auf Hilfe in Notlagen. Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.

Wir haben also mit dem Recht auf Existenzsicherung eine Grundeinkommensgarantie, nicht bedingungslos, sondern gezielt und bedarfsgerecht. Gewiss gibt es Handlungsbedarf bei der Koordination und den Schnittstellen unseres Systems der sozialen Sicherheit. Die Lösung liegt aber nicht in einem sozialromantischen Experiment, in einem vermeintlichen Schlaraffenland, dessen verheerende Folgen auf Gesellschaft, Wirtschaft, auf unser Land absehbar sind.

Bei der Einreichung der Initiative haben sich die Initianten auf dem Bundesplatz in einem Goldmeer mit "Cüpli" gesuhlt. Sie haben damit signalisiert, dass wir in einer Überfluss- und Wohlstandsgesellschaft mit dekadenten Neigungen leben. Das Goldmeer auf dem Bundesplatz bestand aus 8 Millionen Fünfräpplern. Diese Fünfräppler sind derzeit in einer sehr sehenswerten Ausstellung im Stapferhaus [PAGE 1767] Lenzburg zu sehen, zu bestaunen und auch zu begehen. Die Ausstellung heisst "Geld. Jenseits von Gut und Böse".

Jenseits von Gut und Böse ist auch diese Initiative. Die CVP/EVP-Fraktion wird sie deshalb zur Ablehnung empfehlen.