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Vogler Karl · Nationalrat · 2015-09-23

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Mit ein wesentliches Element der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz ist eine verhältnismässige Belastung der Unternehmen durch staatliche Regulierung. Trotzdem nimmt diese ständig zu, und diese Belastung, das wird oft vergessen, haben nicht nur die Unternehmen zu tragen, sondern das bezahlen letztlich die Konsumentinnen und Konsumenten.

Meine Motion verlangt griffige gesetzliche Grundlagen für eine aussagekräftige Regulierungsfolgenabschätzung sowie eine unabhängige Einheit, die die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben überprüft. Die bestehenden Regulierungsgrundsätze und -richtlinien sind ungenügend und weitgehend wirkungslos. Hinzu kommt, dass die bereits heute geforderten Regulierungsfolgenabschätzungen leider oftmals nicht mehr sind als eine lästige Pflichtübung. Doch damit nicht genug: Da die Regulierungsfolgenabschätzung in der Zuständigkeit des federführenden Bundesamtes liegen, ist das Ziel der Übung oft nicht, die eigene Regulierung sorgfältig zu prüfen, sondern - im Gegenteil - diese zu rechtfertigen. Es besteht also ein offensichtlicher Interessenkonflikt.

Ein Beispiel dafür liefert die Vernehmlassungsvorlage zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz: Bis heute ist keine Regulierungsfolgenabschätzung vorgelegt worden, die den Vorgaben gemäss Seco-Handbuch genügt. Es gibt aber auch positive Beispiele: So hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien in Zusammenarbeit mit dem Seco eine detaillierte Regulierungsfolgenabschätzung zum neuen Lebensmittelgesetz vorgelegt. Darin werden die Kosten der neuen Regulierungsvorlage aufgezeigt, beziffert und dem erwarteten Nutzen gegenübergestellt. Genau das wird übrigens in Deutschland seit einigen Jahren für jedes neue Gesetz gemacht.

Diese Beispiele zeigen: Es ist möglich, die Kosten einer Vorlage zu beziffern und somit abzuschätzen, ob diese auch tatsächlich verhältnismässig sind. Bemerkenswert ist zudem, dass auch in der EU ein Umdenken stattfindet. Während wir versuchen, die EU-Vorgaben im Finanzbereich möglichst genau umzusetzen, überprüft eben diese EU ihre bestehende Finanzregulierung mit Blick auf unbeabsichtigte Wechselwirkungen, die Effektivität der Regulierungen und der Verhältnismässigkeit.

Daraus gilt es Lehren zu ziehen. Die existierenden Vorgaben zur Bedarfsanalyse und zur Regulierungsfolgenabschätzung müssen, ich habe es gesagt, die notwendige gesetzliche Verbindlichkeit erhalten, damit sie auch wirklich konsequent umgesetzt werden. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme richtig schreibt, bestehen bereits heute gesetzliche Grundlagen. Diese sind aber zu wenig konkret und zu wenig griffig, damit die an sich guten Empfehlungen des erwähnten WBF-Handbuchs auch konsequent umgesetzt werden. Nötig ist insofern keine "neue gesetzliche Grundlage", wie der Bundesrat meiner Motion unterstellt, sondern vielmehr eine verbindliche Konkretisierung und Präzisierung der bestehenden Grundlagen.

Darüber hinaus verlangt die Motion, ich habe es gesagt, die Schaffung einer politisch und wirtschaftlich unabhängigen Prüfstelle, welche die Einhaltung der Vorgaben durch die jeweiligen Bundesämter kontrolliert. Nur so können die erwähnten Interessenkonflikte überwunden werden. Solche Prüfstellen sind im Ausland bereits etabliert, ich erinnere an Deutschland, die Niederlande oder Schweden. Das vom Bundesrat erwähnte KMU-Forum ist zweifellos wichtig, es kann aber eine solche Prüfstelle nicht ersetzen.

Um es klar zu sagen: Es soll hier kein neues und teures Bürokratiemonster geschaffen werden, sondern eine schlanke und effiziente Prüfstelle, die durch ihre Arbeit unnötige Bürokratie und damit verbundene Regulierungskosten verhindert.