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Kessler Margrit · Nationalrat · 2015-06-19

Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2015-06-19

Wortprotokoll

Für die Arbeit, die Sie, Herr Bundesrat Berset, zusammen mit Ihren Mitarbeitern für das Gesundheitswesen geleistet haben, möchten wir uns bedanken. Sie haben hohe Ziele gesetzt, um die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu verbessern. Veränderungen können in der Politik aber meistens nicht ohne Kritik vollzogen werden.

Eine wichtige Hürde in Bezug auf die Kantonsgrenzen haben Sie abgeschafft. Die Versicherten der obligatorischen Krankenversicherung können ihren Arzt für eine ambulante Behandlung in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile frei wählen. Dieser Vorteil wird in Bezug auf das Einholen einer Zweitmeinung vor einer Operation oder einer kostenintensiven Behandlung förderlich sein. Eine Zweitmeinung kann Patienten von unnötigen Operationen abhalten; somit wird diese Massnahme zur Kostensenkung beitragen.

Der Bundesrat will eine qualitativ hochstehende Ausbildung des Gesundheitspersonals sicherstellen. Die Qualität in den an Fachhochschulen vermittelten Gesundheitsberufen soll gefördert werden. Die GDK sowie die meisten Kantone sind von der Notwendigkeit der Schaffung dieses Gesetzes zur Sicherung der Qualität, der Interprofessionalität sowie zur Vermeidung von Regulierungslücken überzeugt. Der Bundesrat hat deshalb das EDI und das WBF beauftragt, bis im Herbst 2015 eine Botschaft auszuarbeiten.

Der Bericht zu den leistungssteigernden Arzneimitteln, vor allem im Zusammenhang mit Kindern, ist nicht nur auf positive Resonanz gestossen. In der Schweiz leiden 3 bis 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen an einer Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADHS). Bei einem Viertel der ADHS-Fälle werden zur Behandlung methylphenidathaltige Arzneimittel verschrieben, bekannt als Ritalin: Das entspreche den Behandlungsempfehlungen und internationalen Guidelines, an denen sich die Ärzteschaft im Rahmen ihrer Therapiefreiheit orientieren könne, steht im Bericht. Die zunehmende Verschreibung von Ritalin bei 6- bis 18-Jährigen sei aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der öffentlichen Diskussion über die Akzeptanz zurückzufahren. Besorgte Fachleute vermuten, dass hyperaktive Kinder in der Schweiz zu oft mit Ritalin behandelt werden. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Entwicklung der therapeutischen Anwendung von Ritalin weiter beobachtet werden muss, um frühzeitig Massnahmen ergreifen zu können, wenn sich negative Trends bei den Verschreibungen abzeichnen sollten.

Der Gesundheitsmarkt setzt jährlich 68 Milliarden Franken um. Davon gehen rund 26 Milliarden zulasten der obligatorischen Krankenversicherung. Der Bundesrat wollte die Qualität des Gesundheitssystems zum Wohle der Patienten mit einem nationalen Zentrum stärken. Zur Verbesserung der Qualität hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Das Zentrum sollte der Vermeidung von unnötigen Behandlungen und Eingriffen sowie von Fehl- und Überversorgung der Bevölkerung dienen. 22 Millionen Franken entfallen auf den Bereich der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit. Diesen Teil will der Bundesrat über Beiträge der Versicherten finanzieren. Dazu wären jährlich rund Fr. 3.50 pro versicherte Person zu erheben. 10 Millionen Franken sind zur Bewertung von Gesundheitstechnologien und medizinischen Leistungen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung, also für das sogenannte Health Technology Assessment vorgesehen.

Der Gegenentwurf hat es schwer: Zu viele eigene Interessen sind vorhanden. Der Bundesrat wird das Gesundheitszentrum in ein Netzwerk umfunktionieren und das Ziel der Patientensicherheit weiterverfolgen. Jedes Jahr sterben in den Schweizer Spitälern zirka 1500 Menschen an Behandlungsfehlern: Das sind mehr Tote als bei zwei Jumbo-Jet-Abstürzen. Das wird stillschweigend hingenommen.

Vielen Dank, dass Sie sich trotz Widerständen dieses Problems weiterhin annehmen!