Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-23
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-23
Wortprotokoll
Der jüngste Fall in Genf bewegt die ganze Schweiz. Auch ich bin fassungslos und bestürzt, und wir alle fragen uns: Wie konnte das passieren? Die Genfer Regierung hat eine Untersuchung der Abläufe angekündigt, die hoffentlich dann auch zeigen wird, was getan werden muss, damit sich solche absolut schockierenden Taten nicht mehr wiederholen können. Wir alle wollen grösstmögliche Sicherheit für die Menschen in der Schweiz. Jede Person soll sich frei und ohne Angst im öffentlichen wie auch im eigenen, privaten Raum bewegen dürfen.
Nun geht Frau Nationalrätin Rickli davon aus, dass ein wesentlicher Beitrag dazu darin besteht, dass für verwahrte Straftäter kein Hafturlaub und kein Ausgang mehr gewährt wird. Sie fordert eine entsprechende Anpassung des Strafgesetzbuches. Was auf den ersten Blick als Beitrag zu mehr Sicherheit daherkommt, verkehrt sich bei näherem Hinschauen allerdings ins Gegenteil; diese Massnahme würde die Sicherheit für unsere Bevölkerung verschlechtern.
Das möchte ich gerne erklären: Wie Sie wissen, gibt es in der Schweiz einerseits die lebenslange Verwahrung und andererseits die sogenannt normale Verwahrung. Die lebenslange Verwahrung wird nur unter engen Voraussetzungen verhängt. Ein wesentliches Element ist die Einschätzung, dass der Täter dauerhaft nicht therapierbar ist und eine Behandlung keinen Erfolg verspricht. Bei der lebenslangen Verwahrung geht es also letztlich darum, die Allgemeinheit - uns alle - dauerhaft vor der grossen Gefahr zu bewahren, die von einem solchen Täter ausgeht. Ein Urlaub für eine lebenslang verwahrte Person ist deshalb nicht möglich.
Frau Rickli Natalie verlangt nun, dass dieses Regime nicht nur bei lebenslang Verwahrten angewendet, sondern auf alle Verwahrten, also auch auf die sogenannt normal Verwahrten, ausgedehnt wird. Nun ist es aber so, dass es bei einem Straftäter, der nicht lebenslang, sondern eben normal verwahrt ist, eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt, dass er eines Tages wieder in Freiheit kommt, sofern zu erwarten ist, dass er sich bewährt. Die Verwahrung kann also früher oder später ein Ende haben. Damit eine Person in die Freiheit entlassen werden kann, muss sie auf ihr weiteres Leben in der Gesellschaft vorbereitet und dabei aber auch genau beobachtet werden. Genau das ist Sinn und Zweck von Urlauben und ganz generell von Vollzugsöffnungen.
Vollzugsöffnungen, also zum Beispiel Urlaube, werden nicht für das Wohlbefinden des Täters gewährt, wie das Frau Rickli meint, sondern nur so können überhaupt Erfahrungen gesammelt werden, wie sich die betreffende Person ausserhalb der Justizvollzugsanstalt verhält. Die Urlaube dienen der Risikoeinschätzung und damit letztlich auch der Sicherheit der Bevölkerung. Aber auch bei den Urlauben selber muss selbstverständlich die Sicherheit oberste Priorität haben. Durch geeignete Massnahmen muss sichergestellt sein, dass ein Täter nicht fliehen kann und dass er auch keine weiteren Straftaten begehen kann. Urlaube und ganz generell Vollzugsöffnungen werden eben erst gewährt, nachdem der Verurteilte viele Jahre im Vollzug verbracht hat und man positive Erfahrungen über sein Verhalten hat sammeln können.
Damit ein Täter schlussendlich wirklich bedingt entlassen werden kann, darf er nicht mehr gefährlich sein. Es muss deshalb eine günstige Prognose vorliegen. Für die Prognose stützt sich die entscheidende Behörde auf Berichte und Gutachten der verschiedenen beteiligten Dienste ab. Wichtig ist in diesem Zusammenhang dann auch die Empfehlung der Fachkommission. Für eine qualitativ gute Prognose sind die Erfahrungen mit Vollzugsöffnungen wie etwa Urlaube sehr wichtig, da man erst im Kontakt mit der sogenannt realen Welt beobachten kann, wie sich ein Täter verhält. Das ist aussagekräftiger als Gespräche hinter Schloss und Riegel.
Die Motion stellt den stufenweisen Vollzug als solchen insgesamt infrage. Wird nämlich der erste Schritt in Richtung Vollzugslockerung unterbunden, sind auch alle folgenden Schritte infrage gestellt. Die Motion hätte zur Folge, dass ein verwahrter Täter nur aufgrund seines positiven Verhaltens in der geschlossenen Anstalt direkt und ohne Zwischenschritte in die Freiheit entlassen wird.
Stellen Sie sich das einmal ganz praktisch vor: Ein jahrelang verwahrter Täter würde von heute auf morgen regelrecht vor die Tür der Vollzugseinrichtung gestellt. Da lassen Sie eine Bombe los, die jederzeit losgehen kann. Sie wissen nämlich nicht, wie sich der Täter nach Jahren ohne Aussenkontakte "draussen" verhält. Das ist die Realität. Ohne Vollzugsöffnungen können sich die Fachpersonen, welche eine Gefahrenprognose erstellen müssen, nur auf das Verhalten des Täters innerhalb der Anstaltsmauern abstützen. Wie er sich aber in einem weniger strengen Umfeld verhält, wüssten sie nicht. Sie können sich vorstellen, dass das die Qualität der Prognose nicht verbessert.
Deshalb habe ich vorhin gesagt, dass diese Motion nicht zur Sicherheit beiträgt, sondern dass sich diese im Gegenteil dadurch verschlechtern würde. Die Sicherheit der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern ist mir ein persönliches und sehr wichtiges Anliegen. Wenn der stufenweise Vollzug jetzt infrage gestellt wird, ist das nicht die Lösung, im Gegenteil. Wird der stufenweise Vollzug verantwortungsvoll gehandhabt, ist er ein wichtiges Element für grösstmögliche Sicherheit. Wir dürfen aufgrund der Einzelfälle nicht das ganze System auf den Kopf stellen, sondern wir müssen dort investieren, wo es Sinn macht, und es gibt Punkte, wo wir investieren können. Wir können zum Beispiel in die Qualität des stufenweisen Vollzugs investieren.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen. Wir können mehr tun, aber diese Motion bringt nicht mehr Sicherheit, sondern, im Gegenteil, sie verschlechtert die Ausgangslage für die Sicherheit unserer Bevölkerung.