Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-13
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich Ihnen sehr herzlich danken, vor allem für das Lob, das Sie dem Luchs erteilt haben. Das hat in diesem Zusammenhang auch schon anders getönt, aber ich habe mich gefreut über den neuen Grundsatz "pereat lupus, fiat Luchs". (Heiterkeit) Wir fühlen uns in diesem Sinne in unserer Luchs-Politik bestärkt, denn sie ist komplett anders als diejenige betreffend den Wolf. Den Luchs haben wir bewusst in der Schweiz ansiedeln wollen, und wir haben ihm hier auch Unterstützung angedeihen lassen, schöne Umweltbedingungen, damit sich die Population des Luchses auch tatsächlich vergrössert.
Bei den Wölfen ist das anders, das muss ich betonen; es sind nur einzelne Zuwanderungen erfolgt, vor allem von Norditalien her. Es gibt keine Wolfpopulation. Der Bundesrat weiss, dass nur einzelne Tiere gekommen sind, aber zu einer Kopulation, die dann eine Population zur Folge hätte, ist es in der Schweiz noch nicht gekommen. Es geht also nur um einzelne Tiere.
Da jetzt der Wolf nach geltendem Recht in der Schweiz geschützt ist, können potenzielle Schäden an Nutztieren durch den Bund vergütet werden, und lokale Projekte zur Schadenverhütung können gezielt unterstützt werden. Deshalb haben wir das "Konzept Wolf Schweiz" entwickelt und erachten es als ein geeignetes Instrument, um die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der Wolf letztlich in einer geordneten Koexistenz mit den Mitbetroffenen leben kann.
Im Falle einer Überweisung der Motion könnte der Bund - das möchte ich betonen - weder Massnahmen zur Verhütung von Schäden finanzieren noch Entschädigungen für allfällige Schäden ausrichten. Ebenso wenig wäre es dem Bund fortan möglich, Beiträge zur Überwachung der Wolfsbestände zu leisten. Daraus würden den Kantonen durchaus auch Mehraufwendungen erwachsen.
Was die internationale Ebene betrifft, haben Sie gesehen, dass wir bei der Beantwortung der Motion eigentlich davon ausgegangen sind, dass uns dann nichts anderes übrig [PAGE 1040] bleiben würde, als aus der Konvention auszutreten, mit all den erwähnten Folgen - die Konvention regelt ja nicht nur die Sache des Wolfes. Herr Maissen sagt jetzt, man könnte einfach nur einen Vorbehalt anbringen, aber wir betrachten das nicht als eine gangbare Regelung. Wäre der Motionär mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden gewesen, hätte ich vielleicht noch versuchen können, einen Weg zu finden.
Da aber an der Form der Motion festgehalten wird, ersuche ich Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.