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Büchler Jakob · Nationalrat · 2013-09-23

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-23

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag bezüglich der Motion 13.3002, Buchstabe d, Nachregistrierung. Ich lege meine Interessen offen: Auch wenn man mir es heute vielleicht nicht unbedingt ansieht, bin ich der Präsident des sanktgallischen Kantonalschützenverbandes.

In der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen wurde Folgendes festgehalten: Gemäss dem Entwurf sind infolge Artikel 42b des Waffengesetzes alle Waffen anzumelden, die vor Dezember 2008 erworben und nicht bereits früher nach Artikel 42a des Waffengesetzes gemeldet wurden. Wie viele nichtgemeldete Feuerwaffen in Privatbesitz in der Schweiz effektiv vorhanden sind, weiss jedoch niemand. Gemäss Schätzungen könnten es drei bis fünf Millionen sein. Die Tatsache, dass nach Dezember 2008 relativ wenige Waffen angemeldet wurden und seit Dezember 2008 nicht viele erworben worden sind, bedeutet, dass in unserem Land Waffen in der geschätzten Grössenordnung nachgemeldet werden müssten.

Zur Entwicklung der Waffenregister: Nach der letzten Gesetzesrevision wurde seit Dezember 2008 der Erwerb privater Feuerwaffen ausnahmslos, auch im Erbgang, polizeilich erfasst. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis alle Waffenerwerbe in der Schweiz registriert sind. Es gibt somit politisch keinen sachlichen Grund, jetzt eine neue, finanziell aufwendige und nur den konkreten Waffenbesitzer belastende Registrierungsaktion durchzuführen, wenn der gleiche Zweck über kurz oder lang ohnehin erreicht wird.

Das Ziel einer Nachregistrierung wird nicht schneller erreicht, denn die Kantone sind personell und finanziell gar nicht in der Lage, den mit der Nachregistrierung verbundenen immensen Aufwand in absehbarer Zeit zu bewältigen. Wenn die Behörden innert eines Jahres mit der Datenmenge aufgrund von vermutlich mehreren Millionen Waffen konfrontiert werden, ist das ein riesiger Aufwand, der bewältigt werden müsste.

Die kantonalen Waffenbüros sind heute schon massiv überlastet und personell unterdotiert. Auch wenn die gesetzestreuen Waffenbesitzer der Pflicht auf Nachregistrierung nachkommen, werden es die Kriminellen mit Sicherheit nicht tun. Mit der neuen gesetzlichen Pflicht zur Nachregistrierung von Waffen würden wiederum nur die sich korrekt verhaltenden Waffenbesitzer erfasst und kriminalisiert.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes müssen in unserem Milizsystem, in der Gesellschaft, in der Politik und in der Volkswirtschaft grosse Verantwortung übernehmen. Jedoch eine Waffe ohne staatliche Registrierung zu besitzen und damit verantwortungsbewusst umzugehen wird ihnen nicht zugetraut. Kriminelle lassen ihre Feuerwaffen ohnehin nicht registrieren.

Ein Missbrauch von Feuerwaffen kann mit einer Nachregistrierung leider nicht verhindert werden. Eine Nachregistrierung aller Waffen widerspricht auch der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 über die Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt", die unter anderem auch ein zentrales Waffenregister zum Inhalt hatte. Diese Volksinitiative wurde mit 56,3 Prozent Neinstimmen klar abgelehnt.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und zu verhindern, dass dieser grosse Aufwand, von dem heute noch niemand weiss, wie er bewältigt werden könnte, betrieben wird.