Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-23
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-23
Wortprotokoll
Das schweizerische Recht definiert den Hedge-Fonds nicht. Es sind aber höchstens 12 der insgesamt 1400 nach schweizerischem Recht bewilligten kollektiven Kapitalanlagen faktisch als Hedge-Fonds zu betrachten. Bislang musste die Finma keinem von diesen die Bewilligung entziehen. In der Schweiz sind Vermögensverwalter von im Ausland domizilierten kollektiven Kapitalanlagen tätig, die man als Hedge-Fonds-Manager bezeichnen kann. Das Kollektivanlagengesetz sieht die Unterstellung von Vermögensverwaltern ausländischer kollektiver Kapitalanlagen erst seit dem 1. März 2013 vor. Nicht alle solchen Vermögensverwalter unterstehen der Aufsicht durch die Finma. Die Unterstellungspflicht entsteht ab einer gesetzlich bestimmten Höhe des verwalteten Vermögens, und es besteht eine zweijährige Frist für die Unterbreitung eines Bewilligungsgesuchs. Die auf dem Schweizer Markt tätigen ausländischen Hedge-Fonds können in europäischen oder in anderen Staaten domiziliert sein.