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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-23

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-23

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat keine rechtliche Handhabe, der SRG Vorschriften beim Kauf der Sportrechte zu machen. Es liegt im unternehmerischen und publizistischen Ermessen der SRG zu entscheiden, welche Rechte sie kauft und wie sie sie nutzt. Bei grossen Sportereignissen sind ihre Wahlmöglichkeiten ohnehin eingeschränkt, da internationale Organisationen und deren Agenturen die Pakete für die Übertragungsrechte definieren.

Im konkreten Fall hat die SRG aber nicht auf die Ausstrahlung des Fussballspiels verzichtet: Fiorentina gegen GC ist zwar nicht im Fernsehen gezeigt worden, das Spiel wurde aber live über Internet ausgestrahlt. Priorität im Fernsehen hatten an jenem Abend die beiden Uefa-Qualifikationsspiele Spartak Moskau gegen den FC St. Gallen und FC Thun gegen Partizan Belgrad. Diese beiden Schweizer Mannschaften sind übrigens weitergekommen, GC ist leider ausgeschieden!

Eine Sublizenzierung des GC-Spiels an einen anderen Fernsehveranstalter wäre rechtlich gar nicht möglich gewesen, weil sie vertraglich ausgeschlossen war. Die SRG hat nach eigenen Informationen die TV-Live-Rechte für dieses Spiel nur erworben, weil die Rechte für eine Zusammenfassung der Highlights kaum billiger gewesen wären.