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Müller Philipp · Nationalrat · 2015-09-24

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu meiner Minderheit bei Artikel 22 Absatz 1. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission empfehlen Ihnen bei Artikel 22 Absatz 1 eine Änderung der Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen. Neu müssten Steuerpflichtige der Steuerverwaltung melden, wenn ein offener Ausweis der Steuer nicht möglich wäre. Meine Minderheit beantragt, dass diese freiwillige Versteuerung statt durch Meldung an die Steuerverwaltung auch in der Abrechnung erwähnt und deklariert werden kann. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission aber mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Zur Minderheit Schelbert bei Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b: Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen bei Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b, dass auf den Zusatz "genutzt werden soll" verzichtet wird. Bauten sollen nur von der Option ausgeschlossen sein, wenn sie tatsächlich zum Wohnzwecke genutzt werden. Eine hypothetische Unterstellung zur Nutzung würde dem Konzept des Vorsteuerabzuges widersprechen. Die Minderheit Schelbert fordert die Version gemäss Bundesrat.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Minderheitsantrag Schelbert abzulehnen.

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