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Müller Philipp · Nationalrat · 2015-09-24

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit befürwortet den Vorschlag des Bundesrates in Artikel 25 Absatz 3. Damit würden Take-away-Leistungen nur unter den reduzierten Steuersatz fallen, wenn das Unternehmen sie von gastgewerblichen Leistungen erkennbar unterscheidet. Falls ein Betrieb dies nicht durch geeignete organisatorische Massnahmen klarmacht, wird die Steuerverwaltung den Normalsatz von zurzeit 8 Prozent anwenden.

Eine Minderheit Amstutz möchte beim geltenden Recht bleiben.

Die Kommission empfiehlt Ihnen den Minderheitsantrag mit 13 zu 11 Stimmen zur Ablehnung.

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