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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-24

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-24

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, die Minderheit und damit den Bundesrat zu unterstützen. Im Bundessteuerrecht und im Zollrecht stellt diese fünfzehnjährige absolute Verjährungsfrist einen Standard dar. Dieser Standard wurde nur im Jahr 2009 durchbrochen, für eben diese Mehrwertsteuerfragen hier. Es gibt dafür eigentlich keinen Grund.

Im Übrigen haben auch das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht immer wieder darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der Komplexität der Fälle, der späten oder verspäteten Eingabe der Steuerpflichtigen und der zum Teil auch im Ausland erfolgenden Nachforschungen zehn Jahre einfach zu kurz sind. Die beiden Gerichte haben uns auch gesagt, man könnte dem nur etwas entgegenstellen, indem man die Mehrwertsteuerfälle priorisieren, also vor den anderen Fällen behandeln würde. Das kann man sicher nicht tun, das würde dem verfassungsmässigen Gleichheitsgebot widersprechen.

Darum möchte ich Sie bitten, der fünfzehnjährigen Verjährungsfrist zuzustimmen und es der Verwaltung und den Gerichten zu ermöglichen, ihre Arbeit wirklich korrekt zu machen.