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AB 190335

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative verlangt, kurz zusammengefasst, dass die Finma ebenfalls dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung unterstellt wird. Die Finma war ja bereits verschiedentlich Gegenstand von Interventionen in diesem Rat. Meist waren es bürgerliche Vorstösse, ich erinnere an die Vorstösse von Herrn Graber Konrad im Ständerat, von Herrn de Courten, von Frau Schneeberger, von Herrn de Buman usw. im Nationalrat. Es wurden zig Berichte eingefordert; vielfach, weil man sich über das Vorgehen der Finma nicht so ganz im Klaren war und auch keine Transparenz hergestellt werden konnte.

Die Finma hat eine wichtige Steuerungsfunktion über die Banken und Versicherungen. Sie ist die zentrale Behörde, die verhindern soll, dass es zu einer Finanzkrise kommt, weil gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden. Die Finma hat auch wesentlich stärkere Interventionsmittel als die seinerzeitige Eidgenössische Bankenkommission, und Sie wissen, dass die Finma die Bankenkommission 2009 abgelöst hat.

Wie ist es nun mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung? Es ist seit 1. Juli 2006 in Kraft. Es soll "die Transparenz über den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung fördern. Zu diesem Zweck trägt es zur Information der Öffentlichkeit bei, indem es den Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet." Davon ausgenommen sind alle Daten und Vorkommnisse, die Persönlichkeitsrechte betreffen oder die öffentliche Sicherheit tangieren könnten.

Dass in Bezug auf die Transparenz ihrer Tätigkeit gerade bei der Finma ein grosses Bedürfnis besteht, zeigen die vielen [PAGE 1862] Vorstösse, die ich vorhin angeführt habe. Nun ist aber ausgerechnet die Finma vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausgenommen. Und wie gesagt: Das galt bereits früher für die Bankenkommission.

Der Bundesrat hat das Öffentlichkeitsgesetz nun einer Evaluation unterziehen lassen. Wenn man diesen Evaluationsbericht anschaut, bekommt man natürlich keinen Aufschluss über die Finma, weil die Finma ja vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen ist. Das ist ein grosser Mangel. Ich weise Sie darauf hin, dass die Finma massiv in Rechtspositionen von Betroffenen eingreift. Unter anderem fehlt zum Teil Transparenz in Bezug auf Regulierungsprozesse. Die Finma ist, wie gesagt, die wichtigste Regulierungsbehörde. Sie hat Verfügungskompetenz. Sie hat die Kompetenz zum Erlass von Rundschreiben. Und wenn man sie dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt, erleichtert das auch die Überprüfung, und die Tätigkeit der Finma wird nachvollziehbar.

Der Bundesrat hat das Öffentlichkeitsgesetz einer Evaluation unterzogen. Er entscheidet auch über die Revision dieses Gesetzes. Es wäre nun wichtig, dass bei dieser Revision eben auch überprüft würde, ob man den Geltungsbereich ausdehnen solle, zum Beispiel auf die Finma. Wie gesagt, Sie brauchen keine Angst zu haben: Der Datenschutz bleibt gewährleistet, alle persönlichen Daten und auch Fragen der öffentlichen Sicherheit sind von diesem Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen. Aber es ist klar: Wenn das Öffentlichkeitsprinzip auch hier gilt, werden Berichte und auch die Anordnung von Untersuchungen usw. transparenter - weil sie dann, auch für die Presse nachvollziehbar, eingesehen werden können. Das war zum Beispiel beim Untersuchungsbericht über das Fehlverhalten bei der Credit Suisse nicht der Fall.

Wir sind gut beraten, wenn wir hier den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausweiten.