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Pardini Corrado · Nationalrat · 2015-09-24

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Die Überlegungen, die dieser Initiative zugrunde liegen, sind falsch. Die Einzahlungen der EU-/Efta-Bürger in die Arbeitslosenversicherung sind nicht kleiner als die bezogenen Arbeitslosenversicherungsgelder, wenn man das über einen längeren Zeitraum betrachtet. Die EU-/Efta-Bürgerinnen und -Bürger sind bei der Arbeitslosenversicherung de facto Nettozahler [PAGE 1864] und nicht Nettobezüger, wie dies suggeriert wird. Sogar bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern resultiert für die schweizerische Arbeitslosenversicherung durch das Freizügigkeitsabkommen und die jeweiligen Verordnungen, die das Ganze bestimmen, letztlich netto ein Plus. Ich kann hier nur aus dem 10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, Seite 98, zitieren: "Für das Jahr 2013 belief sich der Nettobetrag der Rückerstattungen auf 186,4 Millionen Franken. 2013 ist das erste repräsentative Jahr nach Inkrafttreten der neuen Verordnung. Im Vergleich mit dem Jahr 2008, als noch alle ALV-Beiträge von Grenzgängerinnen und Grenzgängern rückerstattet wurden, fällt die neue Regelung bislang deutlich günstiger aus, womit Grenzgängerinnen und Grenzgänger heute netto deutlich mehr Beiträge an die ALV leisten, als sie in Form von Leistungen daraus beziehen." Man sollte sich bei den Überlegungen und Begründungen schon auf die Fakten stützen und keine Ängste schüren, wo sie nicht angebracht sind.

Weiter hätte eine Änderung, wie die vorliegende parlamentarische Initiative sie verlangt, eine negative Auswirkung für die Versicherten selber, die ja angehalten sind, sich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Es bestünde nämlich das Risiko - wie in den Unterlagen, die der Kommission vorlagen, ziemlich detailliert gezeigt wurde -, dass sie grundsätzlich weniger disponibel wären, um sich in den Arbeitsmarkt integrieren zu lassen, was wiederum einen negativen Anreiz zur Folge hätte.

Die parlamentarische Initiative widerspricht auch dem Ansatz, dass ein Anreiz bestehen muss, damit sich die arbeitslosen Menschen wieder in den Arbeitsmarkt integrieren lassen. Alles, was dem zuwiderläuft, ist dem Ziel, welches die Arbeitslosenversicherung bezüglich der Integration in den Arbeitsmarkt verfolgt, diametral entgegengesetzt. Auch die Kantone müssten sich mit negativen Folgen auseinandersetzen. Ein Ja zu dieser parlamentarischen Initiative würde die sehr flexible Integration der arbeitslosen Menschen eher verhindern.

Die schweizerische Arbeitslosenversicherung hat so, wie sie ausgestaltet ist, gegenüber den ausländischen Versicherungen den Vorteil, dass wir die betroffenen Menschen durch die Arbeitsvermittlungsämter relativ gut in den Arbeitsprozess reintegrieren können. Die Initiative hat vielleicht ein gutes Ziel vor Augen, aber sie würde dem heutigen Ziel, dass die Leute wieder Arbeit finden, entgegenwirken.

Aufgrund all dieser Überlegungen sollten wir dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Die Kommission hat mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, sie nicht zu unterstützen. Sie empfiehlt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.