Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2015-09-24
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-24
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion möchte mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung, und zwar Artikel 13 Absatz 1, wie folgt ändern: "Die Beitragszeit hat erfüllt, wer innerhalb der dafür vorgesehenen Rahmenfrist (Art. 9 Abs. 3) während mindestens 24 Monaten in der Schweiz eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat ... Die Rahmenfrist (Art. 9 Abs. 3) ist wenn nötig anzupassen." Es geht also um eine Fristerhöhung der Beitragszeit von 12 auf 24 Monate.
Wir haben in der Schweiz sehr gut ausgebaute Sozialwerke. Jährlich kommen Tausende Bürger aus EU- und Efta-Staaten in die Schweiz. Viele melden sich bei der Arbeitslosenversicherung, auch wenn sie erst vor kurzer Zeit eine Arbeitsstelle angetreten hatten und dann arbeitslos geworden sind. Durch die Taggelder, die so bezogen werden, wird die Schweizer Arbeitslosenversicherung stark belastet. Fast jeder zweite ALV-Bezüger ist ausländischer Herkunft. Das System der Arbeitslosenversicherung könnte mit der vorgeschlagenen Massnahme entlastet werden, was uns vor allem auch im Hinblick auf die Zukunft und die wirtschaftliche Entwicklung als sehr wichtig erscheint.
Im Bereich der Einwanderung haben wir im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich zwei Probleme:
1. Einwanderer beziehen im Schnitt nahezu dreimal mehr Arbeitslosenversicherung, als sie in die Kasse einbezahlt haben.
2. Einwanderer können sich Versicherungszeiten in ihrem Heimatland anrechnen lassen.
Zum ersten Punkt: Einwanderer beziehen fast dreimal mehr, als sie einbezahlt haben. Dabei muss man beachten, dass zwischen den Herkunftsländern erhebliche Unterschiede bestehen. Aus diesen Zahlen - es geht um einen Observationsbericht, den wir in der Kommission bekommen haben - geht hervor, dass Schweizerinnen und Schweizer zu den Nettozahlern gehören. Der Anteil der Arbeitslosenversicherungsbeiträge übertrifft den Anteil an bezogenen Arbeitslosenentschädigungen um 30 Prozent. Das spiegelt sich auch in der Tatsache, dass Schweizerinnen und Schweizer ein deutlich unterdurchschnittliches Arbeitslosenrisiko aufweisen. Ausländerinnen und Ausländer aus dem EU-/Efta-Raum leisteten demgegenüber 25 Prozent der ALV-Beiträge und bezogen 31,1 Prozent der Arbeitslosenentschädigungen. Der Einnahmeanteil lag damit unter den Ausgaben für Arbeitslosenentschädigungen. Damit waren sie im Durchschnitt Nettobezüger.
Dann muss man noch die Drittstaatenangehörigen anschauen. Der Anteil der Einnahmen aus den ALV-Beiträgen belief sich auf 5,4 Prozent, während die Ausgaben für Arbeitslosenentschädigungen 15,1 Prozent ausmachten. Die Ausgaben lagen somit rund um den Faktor 3 über den Einnahmen, also dreimal mehr Bezüge als Beiträge. Das widerspiegelt auch deutlich das stark erhöhte Arbeitslosigkeitsrisiko dieser Nationalitätengruppen.
Zusammenfassend möchte ich Folgendes festhalten: Die Zuwanderung zum Schweizer Arbeitsmarkt ist nach wie vor attraktiv, und das wird sich nicht ändern. Jährlich kommen Tausende Personen, immer mehr melden sich bei der Arbeitslosenkasse. So steigt die Zahl jener, die Arbeitslosengeld beziehen können. Grund ist das Prinzip der Totalisierung, die besagt, dass jeder Taggeld erhält, der in den letzten zwei Jahren während mindestens 12 Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt hat.
Wir können nun zwei Dinge tun: Erstens können wir nichts tun und zusehen, wie die ALV zusehends in Schieflage kommen wird. Was das heisst, wissen Sie: Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssten erhöht werden. Ich gehe davon aus, dass niemand ernsthaft Interesse daran hat, das zu tun. Zweitens können wir unserer parlamentarischen Initiative Folge geben bzw. dem Antrag der Minderheit zustimmen und mit der Erhöhung der Beitragspflicht auf 24 Monate eine Entlastung anstreben und damit auch Missbräuche ausschliessen. Wir täten also gut daran, hier in weiser Voraussicht zu handeln, damit wir später nicht vor leeren Töpfen stehen und unangenehme Massnahmen einleiten müssen.