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Heim Bea · Nationalrat · 2015-09-24

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Infektionen in Spitälern kommen häufiger vor, als man annimmt - und es sind Unfälle. Sie betreffen jedes Jahr 70 000 Patientinnen und Patienten. Die Folgen sind 300 000 zusätzliche teure Spitaltage und 250 Millionen Franken zusätzliche Gesundheitskosten. Man nimmt auch an - ich darf es Ihnen nicht verschweigen -, dass es infolge von Spitalinfekten jedes Jahr zu 2000 Todesfällen kommt. Das Problem der relativ hohen Infektionsraten in unseren Spitälern besteht seit Jahren. Dank des Epidemiengesetzes hat das Bundesamt für Gesundheit jetzt die Aufgabe, mit den Kantonen Programme zur Überwachung von therapieresistenten Infekten zu erarbeiten.

Man kann sagen: Das Problem ist erkannt, aber die Taten lassen auf sich warten. So sagt Swissnoso in einer Analyse aus dem Januar 2015, die Bekämpfung der zum Teil lebensbedrohlichen nosokomialen Infekte sei "heterogen". Man arbeite nur in sehr unterschiedlichem Masse an der Lösung des Problems. Auf Bundesebene fehle es an Rechtsgrundlagen, um verbindliche Vorgaben durchzusetzen. Auf kantonaler Ebene fehle es ebenfalls an entsprechenden Rechtsgrundlagen. Dabei wäre mindestens ein Drittel der Infektionen vermeidbar.

Wir sehen eine Zunahme bei den Antibiotikaresistenzen, und die Patientinnen und Patienten haben trotz freier Spitalwahl noch immer keine Transparenz hinsichtlich Infektionsrate nach Spital und Eingriffsart. Mit anderen Worten: Die Patientinnen und Patienten, also die schwächsten Teilnehmer am Gesundheitsmarkt, sind zu wenig geschützt.

Diese parlamentarische Initiative will einen besseren, will einen versicherungsrechtlichen Schutz der Patientinnen und Patienten bei Spitalinfektionen. Solche Infektionen sind Unfälle, und es besteht Handlungsbedarf. [PAGE 1856]

Zum vorliegenden Vorschlag muss ich sagen: Es kann wohl niemand verneinen, dass es für Versicherte mehr Schutz braucht, und es kann niemand verneinen, dass eine Versicherungslösung ein guter Vorschlag wäre. Denn wer sich heute als Patient für seine Rechte wehrt, muss viel Geld in die Hand nehmen, jahrelang Geduld beweisen, und er weiss, dass er schlussendlich meistens doch nicht Recht bekommt. Schweden hat eingesehen, wie schwierig es für Patienten ist, berechtigte Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Und das Schweden-Modell funktioniert, und es funktioniert gut. Strafrechtliche Klärungen vor Gericht kommen praktisch nicht mehr vor. Denn jede Patientin, jeder Patient hat das Recht auf die Klärung bei einem vermuteten Behandlungsunfall, wie es eben eine Infektion ist, und zwar formlos und kostenfrei. Eine Patienten-Schadenversicherung, finanziert von allen medizinischen Einrichtungen, sorgt dort für den angemessenen Versicherungsschutz. Das stärkt das Patientenrecht und schützt die Patientinnen und Patienten. Es sichert einen fairen Umgang mit den Geschädigten.

Dieses Ziel sollten wir uns auch in der Schweiz stecken. Mit einem Ja zu dieser parlamentarischen Initiative machen wir miteinander den Weg frei für die Erarbeitung einer guten schweizerischen Lösung, für ein faires Schweizer Modell.

Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Hardegger grünes Licht bzw. Folge zu geben.