Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-03-04
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-03-04
Wortprotokoll
In diesem Rat haben wir am 4. Oktober 2001 eine engagierte Debatte zum Thema der autofreien Sonntage geführt. Wir haben im Anschluss an diese Debatte einen indirekten Gegenvorschlag formuliert und beschlossen, der einen einzigen so genannt autofreien Sonntag pro Jahr vorsieht: Ein Sonntag im Jahr sollte autofrei sein, zwar nicht den ganzen Tag, aber wenigstens die Zeit vom Morgen bis in den Abend hinein. Der Ständerat ist nicht auf unseren indirekten Gegenvorschlag eingetreten. Wir stehen darum im Differenzbereinigungsverfahren, in dem wir nur zwischen zwei Möglichkeiten wählen können: Wir können uns entweder dem Ständerat anschliessen, unseren indirekten Gegenvorschlag vergessen - also auch Nichteintreten beschliessen -, oder wir können an unserem Entscheid vom letzten Herbst festhalten.
Ich möchte Sie herzlich bitten und dazu aufrufen, an unserem indirekten Gegenvorschlag festzuhalten.
Weshalb? Wir haben, wie ich gesagt habe, die Pro- und Kontra-Argumente ausführlich dargelegt. Das müssen wir meines Erachtens heute nicht noch einmal wiederholen, denn seit dieser Debatte vor einem Jahr, die Sie in der Mehrheit überzeugt hat, einer solchen Lösung zuzustimmen, hat sich kein neuer Gesichtspunkt ergeben, der unseren damaligen Beschluss infrage stellen könnte. Im Gegenteil: Autofreie Sonntage haben je länger, je mehr Hochkonjunktur, so beispielsweise im südlich benachbarten Ausland - wo wir [PAGE 21] uns das vor zwanzig Jahren noch gar nicht hätten vorstellen können -, aber auch in Frankreich. Auch bei uns hat man weitergedacht und hat sich dieser Entwicklung nicht verschliessen können: In der Zwischenzeit sind neben den neun Kantonen, die sich schon in der Vernehmlassung positiv über einen autofreien Sonntag geäussert haben, weitere Kantone dazugekommen, die sich ihre Stellungnahme nochmals überlegt haben und ebenfalls einen autofreien Sonntag befürworten. Es sind dies die Kantone Baselland, Basel-Stadt, Nidwalden, Schaffhausen und Wallis.
Wenn wir den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates noch einmal intensiver überdenken könnten, dann würden wir wahrscheinlich die letzten Stolpersteine, die da und dort immer noch vorhanden sind, auch noch aus dem Wege räumen. Ich denke z. B. an die Frage der Fahrten von bzw. mit Behinderten. Hier müsste eigentlich eine Ausnahme aufgenommen werden, sofern dies nicht in einer Verordnung des Bundesrates nachgeholt werden könnte. Ich denke auch an die Frage der zeitlichen Ausdehnung. Die Gespräche, die in der Zwischenzeit geführt worden sind, haben gezeigt, dass vielleicht durch die Zurücknahme des Fahrverbots um eine Stunde am Sonntagabend doch beim einen oder anderen gewisse Vorbehalte abgebaut werden könnten. Das können wir im jetzigen Stand des Verfahrens nicht, weil wir nur an unserem bisherigen Beschluss festhalten oder dem Ständerat nachgeben können. Wenn wir jetzt aber die Chance packen, bei unserem seinerzeitigen Beschluss bleiben und Festhalten beschliessen, dann geben wir dem Ständerat die Chance, auf die inzwischen eingetretene Entwicklung zum Positiven - gerade auch in verschiedenen Kantonen - zu reagieren. Wenn er Eintreten beschliesst und die Vorlage berät, können die letzten Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und weiss, dass meine Nachrednerinnen und Nachredner zum Teil die Vorzüge des autofreien Sonntags noch in aller Ausführlichkeit preisen werden.