Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2002-03-04
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-04
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich dieses Geschäft als Sprecher der Kommissionsmehrheit ganz kurz rekapituliere und sage, wo wir damit stehen und wie wir dahin gekommen sind. Der Nationalrat beschloss in der Herbstsession, der Volksinitiative "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein Versuch für vier Jahre" einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag weicht sehr stark vom Initiativtext ab. Die Initiative will nämlich vier autofreie Sonntage pro Jahr, in jeder Jahreszeit einen, und dies während einer Versuchsphase von vier Jahren; das Ganze soll flächendeckend und landesweit eingeführt werden. Im Gegenvorschlag haben wir an den Begriffen "flächendeckend" und "landesweit" festgehalten, weil sonst nicht mehr wirklich die Rede von einem Gegenvorschlag sein könnte. Wir haben aber die Zahl von vier autofreien Sonntagen pro Jahr auf einen autofreien Sonntag pro Jahr reduziert. Festgehalten haben wir aber auch am Versuchsbetrieb, mit der klaren Bestimmung, dass dann nach vier Jahren erneut darüber entschieden werden muss, und zwar mit einem referendumsfähigen Beschluss. Der Gegenvorschlag will also einen autofreien Sonntag pro Jahr, und er sieht - in Abweichung von der Initiative - auch Ausnahmebestimmungen vor, beispielsweise was den Carreiseverkehr betrifft; dies ist eine Konzession an die touristischen Gebiete. Der Nationalrat fasste im letzten Herbst - gegen den Antrag der KVF - einen zweiten Beschluss. Er beschloss nämlich, dass dieser autofreie Sonntag immer der Bettag sein solle. Die Kommission hatte Ihnen eine flexiblere Variante vorgelegt: Der Bundesrat sollte diesen Tag festlegen dürfen, dafür hätte er den Zeitraum zwischen Mai und Oktober zur Verfügung gehabt, den wir im Gesetz festgelegt hätten.
Der Entscheid des Nationalrates, die Festlegung auf den Bettag, ist schuld daran, dass der Ständerat nicht auf diese Vorlage eingetreten ist. Der Ständerat beschloss dieses Nichteintreten mit einem knappen Mehr, mit 24 zu 20 Stimmen. Die Motivation der 24 Gegner kann man nicht einfach in der Rubrik "fundamentalistische Gegner von autofreien Sonntagen" versorgen, sondern es gab im Ständerat Mitglieder - vor allem aus der Romandie -, die sich an dieser Festlegung auf den Bettag störten. Sie störten sich so massiv daran, dass sie sagten, so träten sie nicht darauf ein. Der Hintergrund dieser Haltung ist der, dass in Lausanne um diese Zeit das Comptoir Suisse stattfindet. Die Vertreter der Romandie im Ständerat, vor allem jene aus dem Waadtland, sahen hierin eben einen enormen Interessenkonflikt und traten darum nicht auf die Vorlage ein.
Dieses Problem, die Festlegung auf den Bettag, kann gelöst werden. Aber nicht wir können es lösen. Wir haben heute nur die Möglichkeit, an unserem eigenen Beschluss festzuhalten, damit das Geschäft dann noch einmal vor den Ständerat kommt. Der Ständerat hat dann jede Möglichkeit, noch materielle Änderungen vorzunehmen, beispielsweise eben die Fixierung auf den Bettag aufzuheben.
Die Chancen, dass der Ständerat den Gegenvorschlag noch in seinem Sinn ein bisschen abändert, sind gut. Der Ständerat war in dieser Frage nämlich nie ein Club von Hardlinern. Er hat aus eigenem Antrieb ein Vernehmlassungsverfahren über zwei autofreie Sonntage pro Jahr durchgeführt. Er hat uns auch einen deutlichen Hinweis gegeben, unsererseits einen nochmaligen Versuch mit einem noch einmal etwas abgeänderten Gegenvorschlag zu machen, was wir dann auch getan haben. Ich meine auch, dass sich der Ständerat davon beeindrucken lässt, dass sich in der Zwischenzeit 14 Kantonsregierungen offiziell für zwei oder mindestens einen autofreien Sonntag ausgesprochen haben. Wir hätten hier also das Ständemehr komfortabler erreicht als gestern bei der Uno-Abstimmung.
Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen - eine Mehrheit von 14 zu 9 Stimmen - beantragt Ihnen, am eigenen Beschluss vom September 2001 festzuhalten und dem Ständerat die Chance zu geben, den Gegenvorschlag materiell noch ein bisschen zu justieren. Wir möchten vor allem aber auch der Idee der autofreien Sonntage eine Chance geben. Wir möchten, dass der Versuchsbetrieb auf diesem nun bescheidenen Niveau durchgeführt werden kann, dass wir Erfahrungen sammeln können und dass wir eben dann nach vier Jahren, in Kenntnis dieser Erfahrungen, noch einmal entscheiden können.
Ich möchte noch auf drei Argumente eingehen, die Herr Seiler hier als Sprecher der Minderheit vorgetragen hat. Er hat gesagt, dass regionale, massgeschneiderte, freiwillige Lösungen viel besser seien als der flächendeckende autofreie Sonntag. Dazu möchte ich Ihnen einfach sagen, dass die kantonalen Polizeidirektoren komplett anderer Meinung sind. Sie haben nämlich in einem Schreiben an den Ständerat vor dieser Variante gewarnt, weil sie grössere Vollzugsprobleme sehen, wenn solche autofreien Sonntage unkoordiniert regional durchgeführt werden.
Es ist hier auch nicht von einem befohlenen autofreien Sonntag zu reden. Es geht vielmehr darum, dass man landesweit koordiniert und aus diesem autofreien Sonntag den bestmöglichen kollektiven Effekt herausholt.
Das Argument von Herrn Seiler, nicht die EU in Brüssel, aber die EU-Bürger aus den angrenzenden Ländern würden sich an diesem autofreien Sonntag stören, hält einer genaueren Prüfung auch nicht stand. Immerhin haben sich Grenzkantone wie Schaffhausen, Thurgau und auch der Tessin zu denen gesellt, die einen oder sogar zwei autofreie Sonntage pro Jahr begrüssen würden. Vom Thurgau weiss ich ganz genau, dass die Stellungnahme des Regierungsrates vom Polizeikommandanten geschrieben wurde, der ganz präzis abgeklärt hat, wie der Thurgau einen autofreien Sonntag verkehrspolizeilich realisieren könnte oder müsste.
Ein letztes Wort: Es ist ein böses Wort, wenn man sagt, wir würden mit diesem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe am Volk vorbei politisieren. Wir würden ein Gesetz beschliessen, das referendumsfähig ist. Man könnte dagegen Unterschriften sammeln, es dem Volk vorlegen, wenn man will, und das würde auch beim Fortsetzungsbeschluss in vier Jahren gelten.
Ich bitte Sie, am Beschluss festzuhalten, um dem Ständerat diese Chance noch einmal zu geben.