Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2015-09-25
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2015-09-25
Wortprotokoll
Mit dieser Standesinitiative wird die Bundesversammlung aufgefordert, das geltende Bundesrecht so zu ergänzen, dass es nicht mehr erlaubt ist, ausserhalb des Rechtsrahmens von Rechtshilfeabkommen oder von bestehenden internationalen Verträgen den Namen oder andere persönliche Daten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern oder von rechtmässig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern an einen Drittstaat oder an einen anderen Dritten weiterzugeben. Ausserdem soll die Bundesversammlung sicherstellen, dass in allen bestehenden und künftigen Rechtshilfeabkommen oder internationalen Verträgen ausdrücklich ein Recht auf Anhörung festgeschrieben ist.
Die Standesinitiative wurde am 26. Februar 2013 vom Kanton Genf eingereicht. Am 8. Dezember 2014 gab der Ständerat der Initiative ohne Gegenstimme keine Folge. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 6 Stimmen, dasselbe zu tun, mit folgenden Argumenten:
Das Hauptanliegen der Standesinitiative, der Schutz von Bankmitarbeitenden, gefordert im Zuge der Diskussion um die Regularisierung der Datenlieferungen von Schweizer Banken an die USA, ist inzwischen erfüllt und in Musterverfügungen mit den USA geregelt. Die Forderung der Standesinitiative im materiellen Sinne erachtet die Kommissionsmehrheit als erfüllt. Sie gibt zu bedenken, dass Amtshilfebestimmungen heute nicht nur auf Stufe von internationalen Abkommen, sondern auch auf Gesetzesstufe, also im internen Recht, bestehen. Würde die Standesinitiative wortgetreu umgesetzt, könnte ausserhalb von internationalen Abkommen keine Amtshilfe mehr geleistet werden. In der Kommission wurde das Beispiel genannt, dass auch keine Amtshilfe im Falle von polizeilichen Abklärungen der Personalien aufgrund eines Verkehrsunfalls geleistet werden könnten. Das bedeutete, dass ganz generell das ganze System der Amtshilfe über die Bundesverwaltung aufgehoben würde. Amtshilfe wäre nur noch auf Basis von Staatsverträgen möglich. Das kann aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht gewollt sein.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie darum, ihrem Antrag zuzustimmen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.