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Thanei Anita · Nationalrat · 2002-03-04

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-04

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist ziemlich gegen alles und folgerichtig auch gegen das Luftverkehrsabkommen mit Deutschland, und sie missbraucht nun das tragische Ereignis vom 24. November 2001 für einen Angriff darauf unter dem Deckmantel der Sicherheit. Dem Bundesrat wird sogar noch unterstellt, dass er sich in Bezug auf den Ostanflug über Piste 28 über Bedenken des Flughafens Zürich hinweggesetzt habe. Diese Bedenken waren jedoch immer betrieblicher Art und hatten nie etwas mit der Sicherheit zu tun.

Das von der SVP-Fraktion gerügte Anflugsystem wird in Zürich und international grundsätzlich seit Jahren angewendet. Die Piste gibt es seit zwölf Jahren, und es ist bereits diverse Male darauf hingewiesen worden, dass jede Pilotin und jeder Pilot aus Sicherheitsgründen eine Landung auf dieser Piste verweigern kann. Der Bundesrat ist weder schuld, wenn ein Flugzeug abstürzt, noch wenn eines oder mehrere überhaupt nicht in die Luft gehen.

Die Antwort ist zufrieden stellend, doch gibt es einen positiven Aspekt in der dringlichen Interpellation der SVP-Fraktion. Das neue SVP-Anliegen der Sicherheit nehmen wir sehr gerne auf. Dabei interessieren grundsätzlich zwei Aspekte, nämlich der Einsatz für die Sicherheit im Generellen und im Bereich Flugverkehr im Speziellen.

[PAGE 16] Zum ersten Punkt: Wir erinnern uns an die Haltung der SVP-Fraktion bei der Reduktion der Promillegrenze im Strassenverkehrsgesetz zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wir erinnern uns auch an die Haltung der SVP-Fraktion zu den Bussen im Tagessatzsystem, das heisst, wenn Rowdys, die die Verkehrssicherheit wesentlich gefährden, zur Kasse gebeten werden sollten. Es gibt noch mehrere Fälle, in denen sich die SVP-Fraktion während der letzten Jahre nicht für Sicherheitsanliegen eingesetzt hat.

Nach dieser Interpellation der SVP-Fraktion gehe ich davon aus, dass ein Umdenken stattgefunden hat.

Zu Ziffer 2, der Sicherheit im Bereich des Luftverkehrs: Im Luftverkehrsabkommen werden erstmals - das ist wirklich eine Neuigkeit - die Schutzbedürfnisse von Anwohnenden primär behandelt. Das ist positiv, auch wenn in diesem Fall vorwiegend die süddeutsche Bevölkerung profitiert. Aber nehmen wir doch mit der Unterstützung dieses Luftverkehrsabkommens die Gelegenheit wahr, um Gleiches für unsere Bevölkerung zu erreichen, auch unter Berücksichtigung der Gesundschrumpfung unserer nationalen Luftverkehrsgesellschaft.

Welches wären die Interessen und die Forderungen für die Sicherheit der Anwohnenden um den Flughafen Zürich? Sie wurden bereits diverse Male genannt:

1. ein ausgedehntes Nachtflugverbot;

2. weniger Wochenendflüge;

3. die Beschränkung der jährlichen Flugbewegungen - ich möchte daran erinnern, dass der Zürcher Regierungsrat im Rahmen der Kampagne zur fünften Ausbauetappe des Flughafens Kloten die Ansicht vertrat, 250 000 Flugbewegungen liessen eine wirtschaftliche Führung des Flughafens noch zu; es gibt deshalb keinen Grund, diese Zahl zu überschreiten;

4. eine gerechte Verteilung des Lärmes bei der jetzt anstehenden Diskussion betreffend das Betriebsreglement.