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Rösti Albert · Nationalrat · 2015-09-16

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16

Wortprotokoll

Herr Kollege Wasserfallen hat jetzt gerade etwas gar schwarz gemalt betreffend unsere Anträge. Ich glaube, man sollte das WTO-Recht nicht päpstlicher als der Papst sehen. Im Unterschied zu Steinen, Herr Wasserfallen, wächst der Wald sehr schnell nach. Die Nutzung ist viel kleiner als der Nachwuchs. Deshalb scheint es mir schon stossend zu sein, wenn wir die Nutzung gerade im öffentlichen Bereich nicht etwas ankurbeln.

Mit meiner Minderheit möchte ich einen Ansatz bieten, indem wir sagen, dass die Waldbewirtschaftung nach schweizerischen Bewirtschaftungsstandards erfolgt. Dabei handelt es sich um ein nichtdiskriminierendes Qualitätskriterium, denn selbstverständlich ist es auch im Ausland möglich, nach diesen Standards Holz zu produzieren. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, kann das Holz gemäss diesem Minderheitsantrag importiert werden. Aber natürlich ist das eine indirekte Förderung auch von Schweizer Holz.

Wenn die Mehrheit vorschlägt, nur eine nachhaltige Nutzung zu verlangen, ist dies sehr schwach, denn es gibt natürlich verschiedene Produktionsmethoden, so etwa in Brasilien oder Tschechien, die auch als nachhaltig bezeichnet werden, aber niemals die hohen schweizerischen Standards erreichen. Diese Standards können klar definiert werden, sie sind im strengsten Waldgesetz der Welt definiert. Es handelt sich hierbei um das Kahlschlagverbot, das Rodungsverbot, das Herbizid- und Pestizidverbot sowie das Düngeverbot.

Ich anerkenne absolut die Probleme, die sich mit dem WTO-Recht ergeben könnten und die mir von Kollegen entgegengehalten wurden. Ich möchte aber nochmals sagen: Wichtig ist, dass die Kriterien in der Ausschreibung dann den schweizerischen entsprechen. Da muss man die Kriterien genau benennen, aber man muss sie nicht zwingend als schweizerische bezeichnen, das ist für mich auch klar.

Da wir dasselbe meinen, aber in Berücksichtigung des WTO-Rechts nicht dasselbe schreiben wollen, würde ich Ihnen den Ratschlag geben, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Das ergibt eine Differenz zum Ständerat, und dieser kann dann für die ganze Regelung vielleicht noch eine bessere Formulierung finden, die entsprechend WTO-tauglich ist, aber gleichzeitig das Anliegen der Förderung von Schweizer Holz berücksichtigt.