Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-16
Wortprotokoll
Im heutigen Artikel 5 sehen Sie ja die Voraussetzungen dafür, dass überhaupt eine Rodungsbewilligung und eine Ausnahme erteilt werden dürfen. Bei der Aufforstung sind dann natürlich vor allem die Kantone für das Prüfen der Voraussetzungen und für den Ersatz zuständig. Hier gibt es einen gewissen Pragmatismus. Aber wir haben noch nicht viel Erfahrung mit dem neuen Gesetz. Entsprechend tut es mir leid, dass ich Ihnen hier noch keine weitere Auskunft erteilen kann. Da müssten wir einmal bei den Kantonen eine Umfrage starten, was sich jetzt in der Praxis einspielt. Ich kann das gerne einmal veranlassen, damit man ein bisschen eine genauere Kenntnis der Situation erhält und davon, was für Ersatzmassnahmen denkbar sind.