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Vogler Karl · Nationalrat · 2015-09-16

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen sowohl bei Artikel 26 Absatz 1 wie auch bei Artikel 27 Absatz 1 mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.

Die Minderheit, das wurde gesagt, befürchtet, die Bekämpfung von Schadorganismen könnte dem naturnahen Waldbau zuwiderlaufen, insbesondere wenn es sich um einheimische Schädlinge handelt. Diese Befürchtungen sind nach Meinung der Kommissionsmehrheit unbegründet. Am Grundsatz des naturnahen Waldbaus - auch Frau Bundesrätin Leuthard hat es vorhin gesagt - ändern die Artikel 26 und 27 nichts. Dieser behält selbstverständlich seine Gültigkeit, und zwar im ganzen Wald. Gemäss Artikel 26 Absatz 1 und Artikel 27 Absatz 1 sind Abgeltungen ohnehin nur dann möglich, wenn eine erhebliche Gefährdung der Waldfunktion vorliegt.

Eine erhebliche Gefährdung kann dabei selbstverständlich von einheimischen Organismen wie auch von gebietsfremden ausgehen. Es ist daher richtig, im Gesetz auf eine entsprechende Unterscheidung zu verzichten. Wichtig ist, wie in der Botschaft ebenfalls ausgeführt, dass die Beurteilung, ob für eine Waldfunktion eine erhebliche Gefährdung vorliegt, im Einzelfall und aufgrund von objektiven Kriterien vorgenommen wird. Die Kenntnis des Einzelfalls ist unabdingbar, und es ist entsprechend zu handeln.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.