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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-16

Wortprotokoll

Schauen Sie, Herr Nationalrat Aeschi, wir regeln mit unserem Recht das innerstaatliche Recht. Das innerstaatliche Recht kann durchaus abweichen von einer Regelung, die wir für Sachverhalte haben, die sich im Ausland abspielen. Es gibt durchaus Argumente dafür, das dann auch weiterhin so zu pflegen oder zu behandeln. Die Diskussion wird man führen müssen. Ich sage Ihnen: Es ist durchaus möglich zu sagen, in der Schweiz gelte innerschweizerisch für die innerschweizerischen Steuerpflichtigen, die ihre Bankkonten hier haben, schweizerisches Recht. In Klammern: Diejenigen, die sie im Ausland haben, könnten sie ja, und das wäre für unseren Wirtschaftsplatz sehr gut, in die Schweiz transferieren; darüber wären unsere Bankinstitute sicher nicht unglücklich. Für ausländische Sachverhalte kann durchaus eine andere Rechtsregelung gelten; das gibt es in anderen Bereichen auch.

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