Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-09-16
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen tritt auf die Vorlagen ein.
Mit der Zustimmung gliedert sich die Schweiz in die internationale Gemeinschaft von Ländern ein, die in Zukunft Informationen im Steuerbereich automatisch austauschen. Indem Finanzinstitute den ausländischen Steuerbehörden massgebliche Kontendaten übermitteln, werden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung wirksam bekämpft. Die Umsetzung des AIA findet in vielen Ländern ab 2017/18 statt und baut auf Gegenseitigkeit. Auf dieses Ziel haben wir Grünen seit vielen Jahren hingearbeitet, entsprechend freuen wir uns über diese politische Entwicklung. Nach den bisherigen Voten stellen wir aber fest, dass der Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht allen Parteien gleich wichtig ist.
Die vorberatende Kommission stellte die wichtige Frage, ob der AIA verfassungskonform sei. Das Bundesamt für Justiz legte im Juni eine Beurteilung vor, im August wurde zudem ein Gutachten Matteotti präsentiert, das mittlerweile auch öffentlich verfügbar ist. Beide Dokumente bejahen die Verfassungsmässigkeit. Die Grünen stellen die Ergebnisse nicht infrage, wenn der Datenschutz wie empfohlen geregelt wird. Mit Blick auf den Schutz der Privatsphäre müssen die Partnerstaaten Bedingungen erfüllen. Als verfassungskonform werden auch die garantierten Rechtswege und die Kompetenzordnung bei Änderungen der AIA-Vereinbarung beurteilt. Garant für die rechtmässige Umsetzung ist der Bundesrat.
Die Schweiz führt diese Neuerungen nicht aus freien Stücken ein. Das zeigt sich definitiv beim Traktandum "Geldwäschereigesetz", das nachher behandelt wird. Es ist wesentlich der Druck des Auslands, dem nachgegeben werden muss. Mit der Finanzkrise schwand im Ausland die Bereitschaft auf null, Steuerregeln, die der Steuerhinterziehung Vorschub leisten, weiterhin in Kauf zu nehmen. Die OECD hat diesbezüglich nicht nur die Schweiz, sondern alle Mitgliedländer mit widersprechenden Regeln zu Änderungen gezwungen. Einen Sonderzug fährt die Schweiz beim Informationsaustausch mit den USA. Wir Grünen haben bei Fatca beantragt, dasselbe Modell zu wählen wie fast alle anderen Länder. Leider drangen wir nicht durch. Die Modellwahl war ein Fehler, der bei Finanzinstituten nun zu Doppelspurigkeiten führt. Jetzt muss der Bundesrat mit neuen Verhandlungen das Ergebnis korrigieren.
Die Schweiz wehrte sich lange und hartnäckig gegen den AIA. Sicher erinnern Sie sich an die Äusserung von alt Bundesrat Merz, das Ausland werde sich am Schweizer Bankgeheimnis die Zähne ausbeissen. Nun, das Ausland hat - in unserer Wahrnehmung - die Zähne noch, und das alte Bankgeheimnis fällt trotzdem. Die Entwicklung verlief sogar noch viel schneller als gedacht. Was heute stattfindet, schien noch vor fünf Jahren undenkbar. Die Drohung, die Schweiz werde wieder auf irgendwelche Listen gesetzt, wirkte.
Trotzdem stellt die SVP drei Nichteintretensanträge und einen Rückweisungsantrag. Sie kann sich das leisten, da sie weiss, dass die Parlamentsmehrheit die Anträge ablehnen wird, damit dem Finanzplatz kein Schaden entsteht. Die SVP kann sich dann brüsten, die letzte Verteidigerin des alten Bankgeheimnisses gewesen zu sein. Tatsache ist, dass die Branche und die Kantone für die Vorlagen sind. Das zeigten die Hearings in der vorberatenden Kommission. Alle Vertreterinnen und Vertreter von Banken, Vermögensverwaltern und Bankverbänden sagten Ja dazu.
In der WAK hat die SVP-Delegation keine realistische Alternative aufgezeigt. Es erfolgte nur ein Hinweis auf die Abgeltungssteuer. Meine Damen und Herren der SVP-Fraktion, hätten Sie diese Idee vor 15 Jahren gebracht, hätte sie auf internationaler Ebene wohl Chancen gehabt. Doch schon damals sträubte sich Ihre Partei gegen jede Lockerung. Jetzt damit zu kommen, wenn der Zug längst in Richtung AIA fährt, kann man kaum mehr richtig ernst nehmen.
Nicht zur Diskussion steht heute der AIA im Inland. Wir Grünen sind überzeugt, dass dessen Einführung eine Frage der Zeit ist; da stimme ich mit Herrn Matter auch überein. Solange der AIA in der Schweiz nicht gilt, dürfen Steuerbehörden bestimmte Informationen, über die sie aus Amtshilfeverfahren verfügen, nicht verwenden. Damit sind unsere Steuerbehörden im Kampf gegen Steuerhinterziehung am kürzeren Hebel im Vergleich zu den ausländischen. Das geht nicht. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat längst klargemacht, dass sie das ändern und für die kantonalen Steuerbehörden gleich lange Spiesse will.
Zum Abschluss noch eine Bemerkung zur Frage des obligatorischen Referendums, die in den Raum gestellt worden ist: Das fakultative Referendum ist bei diesen Vorlagen gegeben. Die Grünen sagen Nein zu einem obligatorischen Referendum à la carte.