Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-16
Wortprotokoll
Ich habe mich zu dieser "amnistie fiscale" schon beim Eintreten geäussert. Ich habe dort auch darauf hingewiesen, dass wir seit 2010 diese Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige haben, bei der man dann einfach auf zehn Jahre zurück die Steuern noch nachbezahlen muss, aber ohne Busse, ohne Strafe. Das ist, denke ich, richtig, dass man einfach die Steuern nachbezahlt, die man nicht bezahlt hat. Bei Erbschaften ist es nur auf drei Jahre zurück und auch nur Nachbezahlen.
Ich habe dann auch gesagt, dass eine weitere Erleichterung - zusätzlich zu dieser Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige - sich nur aufdrängen würde, wenn es um eine grundlegende Änderung des innerstaatlichen Rechts geht. Das ist eine Frage, die wir bei Gelegenheit miteinander einmal diskutieren müssen. Sie muss diskutiert werden, nämlich beispielsweise, wenn man die Verrechnungssteuervorlage bringt und dort den Mechanismus ändert oder wenn man die inländische Diskussion über irgendwelche Formen des Informationsaustausches führt. Aber hier besteht kein Anlass für eine zusätzliche Selbstanzeige oder Steueramnestie.
Sie können auch nicht alle zwei Jahre eine Amnestie machen. Sie werden dieses Vehikel oder dieses Instrument sicher einmal brauchen, wenn es dann darum geht, wirklich eine rechtlich massgebliche Änderung im Steuerrecht dieses Landes zu machen. Ich denke, diese Diskussion wird geführt, sei es in Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer oder sei es in Zusammenhang mit einem anderen Steuerprojekt. Aber Sie können nicht in zwei oder fünf Jahren wieder über eine Steueramnestie diskutieren. Wenn Sie die heute machen wollten, allein für die Schweizer mit ausländischen Konten, dann, denke ich, ist es nicht der richtige Moment.