Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-09-16
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16
Wortprotokoll
Nach der heute geltenden Rechtsordnung ist das fakultative Referendum für die Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs mit einem Partnerstaat vorgesehen. [PAGE 1634]
1. Der Bundesrat schlägt Ihnen nun vor, diesen in Artikel 39 des AIA-Gesetzes so zu regeln, dass die Bundesversammlung eigenmächtig und abschliessend unter Ausschluss des Volks über bilaterale AIA-Abkommen mit Dutzenden von Staaten beschliessen kann. Ein fakultatives Referendum wäre somit nicht mehr möglich, da diese Beschlüsse neu die Form eines einfachen Bundesbeschlusses hätten, welcher nicht dem Referendum untersteht. Der Bundesrat argumentiert, dass mit der Genehmigung des MCAA und des AIA-Gesetzes, die beide dem fakultativen Referendum unterliegen, der Grundsatzentscheid für den AIA gefällt würde und dass die Bundesbeschlüsse betreffend den Abschluss von AIA-Abkommen mit einzelnen Staaten lediglich den Anwendungsbereich des AIA definieren würden.
2. Weiter argumentiert der Bundesrat auch damit, dass die rund 50 Revisionen von Doppelbesteuerungsabkommen zwecks Einführung eines Informationsaustauschs auf Ersuchen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens nicht zu einem Referendum geführt hätten.
3. Die Bundesverwaltung meint, dass in zahlreichen Staaten der Entscheid, mit welchen Partnerstaaten der AIA eingeführt wird, in die Zuständigkeit der Regierung fällt. Dies würde gemäss Bundesverwaltung dazu führen, dass die anderen Staaten ihr Netz an AIA-Abkommen viel rascher ausbauen könnten als die Schweiz, was wiederum zu Schwierigkeiten im Rahmen der künftigen Länderprüfungen des Global Forum zur Umsetzung des AIA führen könnte.
Die SVP-Fraktion lehnt diese Argumentationen ab. Erstens sind wir ein souveränes Land, welches nicht einfach seine innerstaatlichen Regeln ändert, nur weil andere Länder ein schwächeres Parlament haben und ihre Bürger bei wichtigen Entscheiden nicht mitsprechen lassen. Zweitens ist für die SVP-Fraktion unsere direkte Demokratie eines der wichtigsten Güter, welche es zu bewahren gilt. Wenn nun der Bundesrat beginnt, das Volk auszuhebeln, indem bilaterale Abkommen mit anderen Staaten vom fakultativen Referendum ausgenommen werden, ist dies eine ganz gefährliche Entwicklung. Drittens ist die Argumentation, wonach bei den Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen bisher kein Referendum ergriffen worden sei, schlicht nicht relevant. Nur weil eine gesetzliche Möglichkeit nicht ausgeschöpft wurde, soll man nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten.
Schliesslich weise ich Sie auf die Bundesverfassung hin. Auch wenn die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt: Die Bundesverfassung verlangt, dass wichtige rechtsetzende Bestimmungen dem Referendum unterstehen sollen. Gemäss unserer Einschätzung ist dies beim AIA-Abkommen in einzelnen Staaten sehr wohl der Fall.
Entsprechend bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, hier die Minderheit Matter zu unterstützen und somit die einzelnen AIA-Abkommen nicht vom fakultativen Referendum auszunehmen.