Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-09-16
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Die Minderheit Matter will Artikel 22 Absatz 7 des Steueramtshilfegesetzes streichen. Das geltende Recht sieht in Absatz 6 vor, dass Amtshilfeersuchen nur gestellt werden dürfen, soweit diese Informationen nach schweizerischem Recht beschafft werden können. Diese Bestimmung muss mit den neuen Rechtsverhältnissen beim Informationsaustausch konkretisiert werden.
In Zukunft erhält die Schweiz von Vertragsstaaten auch ohne vorgängiges Gesuch Informationen über Steuerdaten, sei es im Rahmen des spontanen, sei es im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs. Der Bundesrat beschreibt den Vorgang in der Botschaft auf den Seiten 5625ff. Manche der Informationen machen vielleicht zusätzliche Abklärungen nötig. In solchen Fällen soll die Selbstbeschränkung, die sich aus Absatz 6 ergibt, aufgehoben werden. Die Verhältnisse können dann geklärt werden. Obsiegt der Antrag der Minderheit, dürfte die Schweiz diese Daten nicht verwenden, es sei denn, es bestehe ein begründeter Verdacht.
Der Antrag steht in Zusammenhang mit Artikel 20 des nächsten Gesetzes, des AIA-Gesetzes, das wir beraten werden. Eine Minderheit Matter will dort festlegen, dass die aus dem Ausland eintreffenden Daten von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ohne Einsichtnahme an eine unabhängige Stelle weitergeleitet werden müssen. Diese würde die Daten nur im Falle eines begründeten Verdachts freigeben. Im Ergebnis könnte die Steuerverwaltung einen guten Teil der eingehenden Informationen nicht verwerten. Das widerspricht der Absicht des Gesetzes.
Die grundsätzlichen Einwände haben wir im Rahmen des Eintretens dargelegt. Wir bitten Sie hier, den Antrag der Minderheit Matter abzulehnen und das Pendant dazu beim AIA-Gesetz ebenfalls.