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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-21

Wortprotokoll

Weshalb schlagen wir Ihnen dieses Konzept vor? In der Ausarbeitung haben insbesondere die Investoren, die Stromproduzenten, gesagt, man brauche eine räumliche Ausscheidung von Standorten für Wind- und Wasserkraftanlagen usw., denn dies bedeutet für einen Investor Planungssicherheit. Heute haben die Kantone in der Mehrheit ja keine räumliche Ausscheidung. Wenn ein Kanton diesbezüglich nichts unternimmt, projektiert man unter Umständen eine Windanlage an einem ungeeigneten Standort oder an einem Ort, an dem der Kanton sie nicht haben will. Deshalb hat man gesagt, man brauche die Gebietsausscheidung, das schaffe Klarheit. Jetzt sagen die Kantone, ein Konzept zu machen sei schlimm. Aber können Sie mir einen Kanton nennen, der in der Lage ist, eine räumliche Gebietsausscheidung für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie vorzunehmen, ohne vorgängig ein Konzept in der Hand zu haben? Wenn es nur darum geht, dass der "böse Bund" das genehmigen müsste, Herr Ständerat Schmid, wenn es so schlimm ist, dass der Bund das Konzept anschaut und genehmigt, kann man Absatz 5 streichen.

Es gibt jetzt ja einige Kantone, die ihre Aufgabe gemacht haben oder daran sind, dies zu tun. Es ist doch völlig logisch, dass ein Kanton zuerst auch fragt, wo es das Potenzial gebe. Dazu nimmt er selbstverständlich die Daten des Bundes, denn dieser hat Windkarten und Wasserkarten. Das wird alles vom Bund zur Verfügung gestellt. Dies ist nicht als Einmischung in die Angelegenheiten der Kantone gedacht, sondern als Hilfestellung.

Nachher kommt dann die Richtplanung zum Zuge, wonach der Kanton beschliesst, so, wie wir dies kennen. Das Konzept wird jetzt hochgespielt, als wäre das so etwas wie eine Einmischung. Aber das ist es beileibe nicht, es ist kein neues Instrument. Wir haben in vielen Bereichen solche Konzepte. Der Kanton Uri war einer der ersten Kantone, die eine solche räumliche Ausscheidung gemacht haben. Selbstverständlich gab es vorher ein Konzept, und selbstverständlich war das mit uns abgesprochen. Dasselbe gilt für den Kanton Bern, dieser hat Wasserrechte ausgeschieden; der Kanton Neuenburg ging sogar mittels einer Volksabstimmung vor. Es war immer so, dass man zuerst in enger Absprache mit uns ein Konzept erarbeitet hat. Deshalb verstehe ich den Widerstand eigentlich nicht. Artikel 12 war - das habe ich verstanden - die Ersatzlösung des Bundes für den Fall, dass nichts getan wird. Da haben wir sicher übertrieben, da sind wir auch einverstanden mit der Streichung.

Wenn Sie auch den Investoren sagen wollen, wo geeignete Standorte sind und was räumlich infrage kommt, dann braucht es den Richtplan für Energie. Ich sehe nicht, wie man sonst vernünftigerweise ein vorgelagertes Konzept machen kann.

Beim Einzelantrag Stöckli geht es schon noch um mehr. Die Nutzung der Abwärme betrifft eigentlich nicht die Anlagen oder Standorte von grossräumiger, gesamtschweizerischer Relevanz, die wir hier im Auge haben, und darum geht es ja. Bei der Abwärmenutzung geht es im Prinzip um bestehende Anlagen wie eine Gasanlage, ein Chemiewerk oder eine Kehrichtverbrennungsanlage. Das sind bestehende Anlagen, bei denen auch noch die Abwärme genutzt wird. Diese müssen erstens de facto nicht im Richtplan ausgeschieden sein, und zweitens sind das eigentlich kleinräumige Projekte, die wir auf der Bundesebene nicht kennen müssen. Die gehören nicht in den Richtplan; sie dürfen in ihn aufgenommen werden, müssen aber nicht.

Was die Netze betrifft, gibt es eine spezielle Netzstrategie. Die Netze sind ja von Swissgrid ausgeschieden worden. Die Netzplanung ist überkantonal, das hat mit kantonaler Planung gar nichts mehr zu tun. Dort akzeptieren Sie diese Situation auch. Ein Netz können Sie nicht pro Kanton planen, und deshalb gehört es logischerweise auch nicht in einen kantonalen Richtplan.

Hier geht es effektiv darum, die Standorte besser zu eruieren und räumlich auszuscheiden. Das sollen neu die Kantone machen - bisher war das ja keine Vorgabe -, und sie machen das auch gut. Zweck dieses Konzepts ist auch, dass man einen schweizerischen Überblick erhält. Wir müssen Ihnen dazu ja auch wieder Bericht erstatten.