Imoberdorf René · Ständerat · 2015-09-21
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21
Wortprotokoll
Hier geht es im Prinzip um ein ganzes Konzept. In den Artikeln 11 bis 13 schlägt der Bundesrat vor, dass für die raumplanerische Umsetzung der Energiestrategie ein neues Instrument eingeführt wird. Die Kantone werden verpflichtet, dem Richtplan vorgelagerte Konzepte für den Ausbau der erneuerbaren Energien auszuarbeiten. Wenn drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes kein Konzept vorliegt, das den Ausbauzielen genügend Rechnung trägt, kann der Bund die Federführung für das Konzept übernehmen.
Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich die Kantone in diesem Fall einhellig gegen dieses neue raumplanerische Instrument ausgesprochen. Die Kantone lehnen es ab, dass im Energiegesetz grundsätzliche Abweichungen vom Raumplanungsgesetz festgeschrieben werden. Die Artikel 11 bis 13 würden zu einer isolierten Zentralisierung der Raumplanung im Energiebereich führen. Die Kantone haben darauf hingewiesen, dass selbst jene Kantone, die bereits über Planungen im Energiebereich verfügen, bei der Verankerung der Artikel 11 bis 16 gemäss Entwurf zum Energiegesetz ihre Planungen neu aufrollen müssten. Die Ablehnung der Kantone wurde mit dem Schreiben der KdK, der EnDK und der BPUK, vom 12. November 2014 unterstrichen. Die Kantone präsentierten einen Alternativvorschlag, der im Nationalrat als Einzelantrag eingebracht wurde. Dieser Antrag, der auf fundierten Absprachen mit den Kantonen basiert, wurde im Nationalrat deutlich, mit 111 zu 78 Stimmen, angenommen.
Das Konzept der Kantone respektive des Nationalrates stellt auf die bestehenden Instrumente ab, weil sich die bestehenden Instrumente der Sach-, Richt- und Nutzungsplanung bewährt haben und zureichend sind, um die Energiestrategie umzusetzen. Konkret heisst das, dass der Nationalrat die Artikel 11 und 12, in welchen es um das von den Kantonen abgelehnte Konzept für den Ausbau der erneuerbaren Energien geht, gestrichen hat. Als Kompromiss sollen aber die Kantone gemäss Artikel 13 Absatz 1 neu dazu verpflichtet werden, in ihren Richtplänen insbesondere die für die Nutzung der Wasser- und Windkraft geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken im Richtplan festzulegen.
Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und damit am bewährten System mit Richt- und Nutzungsplanung festzuhalten. Mit einem Verzicht auf Konzepte und einem Vorgehen über das bewährte Instrument der Richtplanung wird das angestrebte Ziel direkter und damit schneller erreicht. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.