Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-21
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21
Wortprotokoll
In den Artikeln 11ff. geht es um eine Konzeptfrage, welche auch Artikel 6 des Raumplanungsgesetzes betrifft. Verfolgt wird dabei als Hauptziel eine Planung, damit die Nutzung erneuerbarer Energien erheblich verstärkt werden kann, und zwar gemäss den unter anderem durch den Kernenergieausstieg bedingten Ausbaurichtwerten gemäss Artikel 2 dieses Gesetzes. Der Bundesrat hat heute für erneuerbare Energien keine Anweisungen für die Richtplanausscheidungen zu geben. Viele Energieversorger wurden jedoch mit dem Anliegen vorstellig, dass Gebietsausscheidungen in den kantonalen Richtplänen wünschenswert seien. Bereits heute haben einige Kantone die erneuerbaren Energien raumplanerisch erfasst und Gebietsausscheidungen vorgenommen.
Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Konzept in den Artikeln 11ff. sollen dies in Zukunft nun alle Kantone tun, und zwar mit zwei Zielen: Erstens soll die Erfassung einen einheitlichen Standard aufweisen und zweitens eine gesamtschweizerische Optik bekommen. Dabei sollen die Kantone in ebendiesen Bereichen vom Bund unterstützt werden. Aus heutiger Warte erscheint eine entsprechende Planung vor allem in den Bereichen Wasser- und Windkraft am nötigsten. Das erarbeitete Konzept ist zweifelsohne eine Planung der Kantone, das heisst, sie erarbeiten dieses in mehreren Schritten gemeinsam. Die Zusammenarbeit ist vor allem dort unabdingbar geht, wo es um die Gesamtschau, also um die Ausbaurichtwerte, die Methodik, die Einheitlichkeit, die Koordination und das Zusammenführen. Wie die Kantone sich in all diesen Arbeiten organisieren, ist in erster Linie ihnen überlassen. So sollen sie vor allem selber die für die einzelnen Arbeitsschritte zuständigen Stellen bezeichnen. Hierzu werden ihnen über das Energiegesetz keine Vorgaben gemacht.
Die Mehrheit der Kommission hält aber klar fest, dass es nicht das Ziel ist, den Kantonen eine Kompetenz wegzunehmen, sondern ihnen eine Hilfeleistung anzubieten. Darum beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.