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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-09-21

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-21

Wortprotokoll

Herr Graber hat den zeitlichen Horizont dieser Massnahmen thematisiert. Er hat angesprochen, wie lange es dauert, bis die Ziele einer Energiewende mit einer Ausrichtung auf die erneuerbaren Energien erreicht werden, nämlich dreissig, fünfunddreissig Jahre. Man kann auch ein Gedankenexperiment machen und dreissig Jahre zurückgehen. Stichwort Tschernobyl: Ich kann mich daran erinnern, dass das praktisch einzige Ergebnis damals die Beerdigung des sowieso schon toten AKW-Projektes Kaiseraugst im Jahre 1988 war, mit 350 Millionen Franken aus der Bundeskasse. Aber eine Energiewende wurde nicht eingeleitet; diese eigentlich schon damals thematisierte Herausforderung wurde nicht angenommen.

Heute kann man dem Bundesrat attestieren, dass er die Konsequenzen aus Fukushima gezogen hat. Mit dieser Vorlage hat er eine brauchbare Grundlage geschaffen, um dafür zu sorgen, dass wir dieses Mal die Chance nicht verpassen. Die heutige Politikergeneration steht in der Verantwortung, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich kann nur sagen, mit der Vorlage ist man auf dem richtigen Weg, sosehr sie in einzelnen Punkten noch optimiert werden kann.

Ich habe das Wort aber vor allem noch kurz ergriffen, weil bisher der Zusammenhang zur Strommarktöffnung, sprich zur Strommarktliberalisierung, noch nicht thematisiert worden ist. Dazu gibt es ja eine eigene Vorlage, die aber eben doch in einem gewissen Zusammenhang zu der hier zu behandelnden steht. Der Bundesrat sagt in der Botschaft, dass die mit dieser Vorlage vorgesehenen Massnahmen aus heutiger Sicht mit einer vollständigen Strommarktöffnung vereinbar seien. Aber das bedeutet ja auch, dass Sie sie nicht voraussetzen, sie nicht verlangen. Das muss noch einmal sehr gut angeschaut werden, vielleicht nicht heute, weil die Entscheide nicht heute fallen, aber die Fragen stehen im politischen Raum, deshalb sage ich es auch hier.

Wenn wir in Zukunft nicht einfach auf Stromimporte setzen, sondern genügend Kapazitäten an alten und neuen erneuerbaren Energien behalten, sie pflegen und auch weiter ausbauen wollen, braucht es eine gewisse Planungssicherheit. Das bisherige Versorgungsmonopol für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 100 Megawattstunden hat den lokalen und regionalen Versorgungsunternehmen in einem schwierigen Umfeld - das müssen wir sagen, wenn wir die Preisentwicklung auf dem europäischen Markt anschauen - doch eine gewisse Planungssicherheit gegeben. Die Energiewende braucht eine berechenbare Grundlage und eine gewisse Planungssicherheit. Eine volle Liberalisierung geht deshalb in die falsche Richtung, wenn wir die Energiewende wollen. Diese Zusammenhänge müssen gesehen werden, spätestens dann, wenn es darüber zu entscheiden gilt, ob die zweite Etappe der Liberalisierung einzuleiten ist oder nicht.

Ich bin der Überzeugung, dass wir nicht alles übernehmen müssen, was in der EU gemacht wird. Es verhält sich hier bei der Strommarktliberalisierung genauso wie bei den Eisenbahnpaketen, den Liberalisierungen im Eisenbahnverkehr, bei denen wir diese entsprechenden Regulierungen auch nicht übernehmen, und zwar zu Recht. Manchmal ist die Schweiz in bestimmten Bereichen avantgardistisch. Die Alpen-Initiative war so ein Beispiel. Beim Strom verhält es sich letztlich nicht anders.

Insgesamt geht die Vorlage in die richtige Richtung. Sie ist in ihrer Stossrichtung zu unterstützen.