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Heim Alex · Nationalrat · 2002-03-04

Heim Alex · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-04

Wortprotokoll

Was mich bei den Diskussionen um die Antennengrenzwerte am meisten stört, ist die Tatsache, dass man wieder einmal nicht - oder viel zu wenig - miteinander gesprochen hat. Diesen Zielkonflikt kann man nicht lösen, wenn das Buwal und das Bakom einfach auf ihren Standpunkten verharren. Im Übrigen unterstehen beide Ämter dem gleichen Departementsvorsteher. Dann muss auch noch den Anliegen des Landschaftsschutzes Rechnung getragen werden: damit scheint aber eine Lösung, die alle Anliegen berücksichtigt, unmöglich.

Dem ist auch so, wenn man einfach Grenzwerte erlässt, ohne vorher die Folgen dieser Beschlüsse abgeschätzt zu haben. Ich frage mich, ob die Verantwortlichen im Buwal und im Bakom sowie die Verantwortlichen im Landschaftsschutz nicht im gleichen Land wohnen, wenn sie so widersprüchliche Meinungen haben. Es gibt nämlich nicht nur die über fünf Millionen Handybesitzer, die von diesen nichtionisierenden Strahlen betroffen sind. Da ist zum Beispiel auch die SRG, die mit ihren Sendeanlagen gebietsweise wesentlich höhere Immissionen produziert als die Mobilfunkbetreiber. Bakom, Buwal und Bundesrat sind darüber orientiert worden: Eine Anpassung an die erlassenen Grenzwerte würde für die SRG Kosten von 80 Millionen Franken verursachen. Die SBB werden in der Erfüllung des Leistungsauftrages von Bahn 2000 behindert, und die gesetzlichen Auflagen für Interoperabilität mit dem Ausland können nicht mehr erfüllt werden, wenn diese Funkverbindungen nicht mehr - oder nur noch lückenhaft - möglich sind.

Neben dem Funkproblem sind die SBB bereits heute im Stromführungsbereich von der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (NISV) hart betroffen. Die Stromwirtschaft steht bezüglich NISV ebenfalls vor einem sehr grossen Problem. Dies betrifft insbesondere die Trafo-Anlagen in den Häusern und die Freileitungen. Die Fristen für die Einhaltung der Grenzwerte bei den Anlagen laufen zwar, aber man hat noch nicht einmal ein taugliches Messverfahren entwickelt. Bei allen Betroffenen geht es um dasselbe, nämlich darum, wie eine Anlage definiert ist. Es geht um das Messverfahren und die Behandlung der Messunsicherheit usw. Die genannten Bereiche sind teilweise noch wesentlich stärker betroffen als der Mobilfunk. Heute spricht man in der Öffentlichkeit jedoch nur vom Mobilfunk und seiner "Gefährlichkeit", obwohl hier die Grenzwerte noch lange nicht überschritten sind. Man muss sich also gut überlegen, ob man die ganze Thematik lösen kann, indem man einfach einmal Grenzwerte festlegt und dann schaut, was jetzt passiert. So kommt es mir nämlich bei diesem Problem vor.

Das Handy am Ohr erzeugt eine zwanzig- bis hundertfach stärkere Immission als andere Geräte, das stimmt. Das betrifft über fünf Millionen Handybesitzer in der Schweiz ganz direkt. Eine Reduktion dieser Strahlung ist nur dann möglich, wenn die Basisstation stark genug sendet, damit die Handys mit weniger Leistung "antworten" müssen. Wir müssen uns also gut überlegen, wo diese Strahlen hingehören, ob sie ans Ohr, ins Ohr oder in die Umgebung der Antenne gehören. Gefährlich sind sie so oder so nicht, weil ja die Schweiz im internationalen Vergleich die am weitesten gehende Grenzwertklassierung der Anlagen erlassen hat. Von einer Gesundheitsgefährdung kann gemäss WHO noch lange nicht gesprochen werden.

Wir bitten Herrn Bundesrat Leuenberger, die verantwortlichen Ämter seines Departementes zusammenzurufen und über dieses Problem zu reden. Grenzwerte festzulegen ist das eine, die Folgen dieser Grenzwerte abzuschätzen das andere. Dieses Abschätzen der Folgen vermissen wir beim Vorgehen des Buwal, und das muss unbedingt korrigiert werden.

Allerdings sollten die Auswirkungen des Elektrosmogs auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung wissenschaftlich untersucht werden, wie das im Postulat Wyss gefordert wird. In diesem Sinn werden auch einige Mitglieder unserer Fraktion diesem Postulat zustimmen, das der Bundesrat entgegenzunehmen bereit ist.