Walter Hansjörg · Nationalrat · 2015-11-30
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-11-30
Wortprotokoll
Zur Feststellung der Unvereinbarkeiten: Das provisorische Büro hat die [PAGE 1930] Unvereinbarkeitsprüfung vorgenommen. Es hat sich dabei auf die einschlägigen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen, die Auslegungsgrundsätze der Büros sowie den Bericht und die Ausführungen des Rechtsdienstes der Parlamentsdienste gestützt. Alle, die sowohl in den Nationalrat als auch in den Ständerat gewählt wurden, haben auf das Nationalratsmandat verzichtet. Hier besteht keine Unvereinbarkeit. Die Ersetzungen wurden durch die Kantone validiert.
Die Wahl von Nationalrat Daniel Jositsch und Nationalrat Ruedi Noser in den Ständerat ist vom Kanton Zürich noch nicht validiert worden. Deshalb sind die beiden Herren diese Woche auch noch unter uns. (Heiterkeit) Erst nach der Validierung durch den Kanton Zürich müssen sich die betroffenen Ratsmitglieder für ein Mandat entscheiden - das wird ihnen nicht schwerfallen - (Heiterkeit) bzw. werden ihre Ersatzleute in den Nationalrat eintreten.
In Ziffer 3.3 des Berichtes ist der einzige Fall einer festgestellten Unvereinbarkeit dokumentiert. Er betrifft die Mitgliedschaft von Nationalrat Roberto Schmidt in der Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz. Nationalrat Roberto Schmidt hat bereits im Vorfeld dieser Sitzung eine Verzichterklärung abgegeben, sodass bereits jetzt festgestellt werden kann, dass mit Ablauf der Frist nach Artikel 15 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes am 31. Mai 2016 keine Unvereinbarkeit mehr vorliegen wird.
Ich bitte Sie, den Anträgen des provisorischen Büros zuzustimmen.