Stöckli Hans · Ständerat · 2015-11-30
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-11-30
Wortprotokoll
Félicitations, Monsieur le Président!
Wir steigen bereits in ein ganz wichtiges Thema ein. Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier über dieses Thema sprechen. Ich denke, es ist auch nicht das letzte Mal.
Das letzte Mal haben wir hier in der Sommersession 2013 darüber diskutiert und beschlossen, dass die Steuerung des ambulanten Bereichs nochmals provisorisch für drei Jahre verlängert wird, und zwar bis zum 30. Juni 2016. Vorher, im Jahr 2001, war diese Regelung zuerst per Dringlichkeitsrecht eingeführt worden, in der Hoffnung, dass dann dieses [PAGE 1099] Thema mit der Einführung der Vertragsfreiheit im Krankenversicherungswesen erledigt werde. Nach einer Fundamentalopposition vor allem der Ärzteschaft musste dieses Vorgehen geändert werden. Man hat dann in der Folge jeweils dieses Dringlichkeitsrecht, die Gültigkeit dieser Vorschrift, verlängert, und zwar bis ins Jahr 2011, als man hoffte, mit der Managed-Care-Vorlage eine Antwort auf diese Frage zu finden.
Bekanntlich wurde dann die Managed-Care-Vorlage vom Volk abgelehnt, und die Zahl der Ärzte nahm wieder stark zu, insbesondere in den Grenzkantonen. Es waren auch diese Kantone, welche dann in der Folge beim Bundesrat vorstellig wurden, damit wieder eine Zulassungssteuerung eingeführt werde.
Der Bundesrat hat uns nach der Anhörung verschiedenster Kreise eine Vorlage ausgearbeitet, welche bei einer Überversorgung den Kantonen die Möglichkeit zu einer Zulassungsbeschränkung gibt. Bei einer Unterversorgung lässt der bundesrätliche Entwurf Unterstützungsmassnahmen zu wie beispielsweise Beiträge an die Infrastrukturen. Bundesrat Berset wird uns dieses Projekt zweifellos noch erläutern.
Der Nationalrat hat in der Herbstsession, am 7. September 2015, folgende Beschlüsse gefasst: Er ist mit 111 zu 76 Stimmen auf diese Vorlage eingetreten, hat dann aber mit einem klaren Stimmenverhältnis - mit 128 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen - einerseits den bundesrätlichen Vorschlag abgelehnt und andererseits die befristete Lösung übernommen und ins Gesetz überführt.
In der Kommission haben wir an zwei Tagen über die Vorlage beraten und sind am 9. Oktober mit Stichentscheid der Präsidentin auf die Vorlage eingetreten. In der Folge haben wir am 3. November mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der Vorlage des Nationalrates zugestimmt.
Zum Eintreten: Die Mehrheit ist der Meinung, es sei nötig, dass wir eine solche Steuerungsmöglichkeit einfügen, weil die Kostensteigerungen ganz klar auch im ambulanten Bereich in einem engen Zusammenhang mit der Ärztedichte, also mit der Anzahl der Ärzte, stehen. Die Zahlen sind eindrücklich. Wenn Sie sich vergewissern wollen, sehen Sie, dass wir in den sieben Kantonen mit der grössten Ärztedichte auch die höchsten Ärztekosten pro Versicherten haben, und vier dieser sieben Kantone weisen auch die höchsten Prämien auf.
Ein zweites Argument der Mehrheit: Die Kantone wünschen sich eine Steuerungsmöglichkeit. Bisher haben 18 Kantone diese bereits vorhandene Lösung umgesetzt. Interessant ist auch die Haltung der FMH: Die Steuerungsvorlage des Bundesrates wurde als Casus Belli abgelehnt; die Lösung des Nationalrates, welche weniger weit geht, hat allerdings die Unterstützung der FMH erhalten.
Das wichtigste Argument ist das folgende: Wenn wir heute nicht auf diese Vorlage eintreten, dann würde keine Möglichkeit mehr bestehen, noch vor Ablauf der Frist von Ende Juni 2016 rechtlich verbindlich eine neue Lösung festzulegen, sodass die Stop-and-go-Politik fortgesetzt würde.
Schliesslich wurde in der SGK unseres Rates auch die Motion Stahl 13.3265 behandelt, welche die Vertragsfreiheit einführen möchte. Wir haben deren Beratung aber dann ausgesetzt; wir sind erst im Januar in der Lage, sie zu behandeln.
Die Minderheit Gutzwiller, die Nichteintreten beantragt, wird ihren Antrag zweifellos im Detail begründen. Sie stellt die Vereinbarkeit der vom Nationalrat vorgesehenen Lösung mit den bilateralen Verträgen infrage, sie weist darauf hin, dass mit der Lösung der Motion Stahl die Vertragsfreiheit eingeführt werden soll, und sie argumentiert, dass keine Notwendigkeit bestehe, hier jetzt eine Vorlage auszuarbeiten.
Ich beantrage Ihnen im Namen der SGK, auf dieses Geschäft einzutreten, um die Detailberatung durchführen zu können.