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Stamm Luzi · Nationalrat · 2015-11-30

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-11-30

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit zu Artikel 1 ist eigentlich ganz einfach. Wenn Sie auf der Fahne die beiden Spalten links anschauen, dann sehen Sie, dass es um die Differenz "nahestehende beteiligte Personen" geht. Die Definition hier ist wichtig. Der Minderheitsantrag, den ich begründe, will eine Einschränkung machen. Die Personen müssen auch "beteiligt" sein; es kann nicht genügen, dass sie einfach nur "nahestehend" sind. Nehmen Sie z. B. den Fall Mubarak/Ägypten, bei dem es dann um "nahestehende beteiligte Personen" gehen würde.

Nahestehende Personen sind das eine, aber die Schweiz hat kein Interesse und kann nicht daran interessiert sein, möglichst alle Leute, die irgendwo in der Nähe eines Machthabers sind, mit einzubeziehen. Wenn man schon den grossen Schritt macht, Gelder zu blockieren, sollten die Personen vielmehr wirklich beteiligt sein. Es ist eine juristische Einschränkung, die meines Erachtens wichtig ist.

Ich mache Ihnen beliebt, der Minderheit zuzustimmen.

Der Punkt, über den wir reden - das stellen Sie fest, wenn Sie die Fahne anschauen -, hat ja bei zahlreichen weiteren Artikeln Konsequenzen. Es stellt sich überall dieselbe Frage, ob es "nahestehende beteiligte Personen" oder einfach "nahestehende Personen" sind.