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Borer Roland · Nationalrat · 2000-03-08

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-08

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, die Minderheit zu unterstützen und Artikel 14 Absatz 2 zu streichen. Ich habe es schon im Einführungsreferat gesagt: Wenn wir ehrlich sind, geht es doch nicht um Parallelimporte, es geht um Reimporte; daran ändert alle Schönfärberei oder ändern alle zusätzlichen Erklärungen, die man jetzt noch zur Begründung von Einzelanträgen gebracht hat, nichts. Faktum ist, dass diese Reimporte, wie man sie plant, dem Forschungs- und Entwicklungsstandort der Pharmaindustrie in der Schweiz schaden. Das ist ein Faktum, das nicht zu widerlegen ist.

Ein weiteres Faktum: Es ist feststellbar, es ist voraussehbar, dass die Zulassung von Parallelimporten schlussendlich primär den Importeuren und nicht den Versicherten dient. Man hat die Rechnung gemacht und kommt darauf, dass im günstigsten Fall - wenn die Importeure noch einigermassen bereit sind, einen Teil ihrer Gewinne an die Versicherten oder an die Kunden weiterzugeben - Krankenversicherungs-Prämieneinsparungen pro Monat von vielleicht etwa einem Franken die Realität wären; alles andere ist leider Schönfärberei.

Wir haben einige zusätzliche Anträge vorliegen. Frau Lalive d'Epinay hat einen Einzelantrag formuliert, der an sich als Eventualantrag sinnvoll wäre. Aber wenn Sie, Frau Lalive d'Epinay, den Antrag selber genauer beurteilen, dann sind Sie wahrscheinlich mit mir einer Meinung, dass man eigentlich gescheiter der Minderheit folgt, damit man Ihren Eventualantrag in diesem Zusammenhang gar nicht einbringen muss.

Auf einen Punkt wurde im Zusammenhang mit dem Antrag Meier-Schatz schon hingewiesen: Es ist ein Faktum, dass in praktisch jedem Land, von dem aus grundsätzlich Parallelimporte - ich sage Reimporte - möglich wären, die Preise reguliert sind. Regulierte Preise sind praktisch in jedem Land, das ein gewisses Niveau hat, ein Faktum. Dieser Antrag bringt deshalb gar nichts; auch Preise, die auf Absprachen mit Versicherern oder anderen Organisationen beruhen, sind in Gottes Namen einfach regulierte, fixierte Preise.

Ich erlaube mir, noch etwas anderes zu wiederholen, was schon gesagt wurde: Sämtliche Staaten, die Handelsbeziehungen mit der Schweiz pflegen und deren technisches Niveau mit dem unseren vergleichbar ist, haben Parallelimporte verboten. Auch in der EU sind Parallelimporte verboten; es ist wohl möglich, Medikamente innerhalb der EU-Staaten zu verschieben, aber Importe von ausserhalb der EU in die EU sind verboten, dies vor allem aus Gründen der Patienten- und der Medikamentensicherheit.

Wenn schon Staaten zu diesem Verbot greifen, die nicht in gleichem Masse von der Pharmaindustrie abhängig sind wie unser Land, so darf ich Sie mit gutem Gewissen bitten, diesem positiven Beispiel zu folgen.

Unterstützen Sie den Antrag der Minderheit Gysin Hans Rudolf zu Artikel 14 Absatz 2; die SVP-Fraktion wird dies geschlossen tun.