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Flach Beat · Nationalrat · 2015-11-30

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-11-30

Wortprotokoll

Die Grünliberalen haben diese Gesetzesänderung von Anfang an unterstützt. Wir sind froh, dass wir nun die letzten Differenzen beraten und, sofern Sie uns und der Mehrheit folgen, auch ein griffiges Gesetz erhalten. Ich bin persönlich auch froh über die sehr positive Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bankiervereinigung, die hier nun ebenfalls sagt, dass sie hinter diesem Gesetz stehen könne.

Ich bitte Sie, bei Artikel 1 und den weiteren Bestimmungen den Antrag der Minderheit Stamm abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Kollege Stamm möchte, dass bei der Bezeichnung der Personen, deren Gelder man einfrieren kann, bei "oder ihnen nahestehende Personen" noch das Wort "beteiligte" eingefügt wird. Nun muss ich Ihnen sagen: Es ist wahnsinnig schwierig festzustellen, wer denn wohl in diesem Zusammenhang - nämlich dem Erwerb von durch Korruption oder andere Verbrechen gewonnenen Geldern und deren Verbringung in die Schweiz - tatsächlich noch als nicht nur nahestehende, sondern auch als nahestehende beteiligte Person gelten soll. Bei der Anwendung dieses Gesetzes geht es vor allem darum, schnell zu sein, schnell einen Arrest zu erwirken. Dann darf die Ausweitung der Kriterien nicht dergestalt sein, dass man überhaupt keine Möglichkeit hat, auch einer entsprechenden nahestehenden Person noch nachweisen zu können oder nachweisen zu müssen, dass sie an diesen Korruptionsfällen oder an einer ungetreuen Geschäftsführung oder an einem anderen Verbrechen beteiligt gewesen sei. Es geht schlicht und einfach darum, die Überbringer des Gelds dingfest zu machen, in Fällen, bei welchen die Voraussetzungen von Artikel 1 eingetreten sind. [PAGE 1935]

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.