Eder Joachim · Ständerat · 2015-11-30
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-11-30
Wortprotokoll
Ganz so unbestritten ist diese Bestimmung nicht. Ich habe mich beim Eintreten bewusst nicht zur Vereinbarkeit oder möglichen Unvereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen geäussert. Ich melde mich jetzt im Einverständnis mit dem Herrn Ratspräsidenten, weil ich eine ziemlich entscheidende Frage an den Herrn Bundesrat habe. Wir haben in der Kommission bezüglich der Frage der Vereinbarkeit das Gutachten Cottier vorliegen gehabt, das kein Problem sieht. Es gibt allerdings noch andere Gutachten. Es ist wie so oft: Jeder kann sich an das halten, was ihm passt.
Mit Blick auf die Frage der Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen gilt jetzt ja die genannte Regelung, wonach Personen, welche mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, vom Zulassungsstopp ausgenommen sind. Nach Auffassung gewisser Gutachter stellt dies eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens dar.
Der Zulassungsstopp wurde von der EU im Gemischten Ausschuss bereits mehrmals beanstandet. Bisher wurde versucht, diese Regelung gegenüber der EU zu rechtfertigen und als mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel zu verkaufen. Das Hauptargument war, dass es sich um eine - und das ist jetzt das Entscheidende - zeitlich beschränkte Massnahme handelt. Aufgrund der geplanten Dauerhaftigkeit des Zulassungsstopps dürfte diese Haltung aber nicht mehr vertretbar sein; dies umso weniger, als Sie, Herr Bundesrat, im Rahmen der parlamentarischen Debatte klar gesagt haben, dass der Zulassungsstopp nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist. Der Nationalrat hat sich dennoch dafür ausgesprochen. Mir scheint es ganz entscheidend - und das ist jetzt keine Trotzreaktion, ich akzeptiere selbstverständlich den demokratischen Entscheid -, ob wir im Lichte der gegenwärtigen Beziehungen Schweiz-EU und insbesondere im Zusammenhang mit den laufenden Gesprächen zur Anpassung dieses Freizügigkeitsabkommens infolge der Annahme von Artikel 121a der Bundesverfassung eine solche Verletzung des Freizügigkeitsabkommens verursachen oder eben verhindern. Ich bin sehr dankbar, wenn Sie, Herr Bundesrat, uns diesbezüglich Klarheit verschaffen.