Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2015-12-01

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-01

Wortprotokoll

Das EFD ist ja, wie wir wissen, zuständig für die Einnahmenseite. Die Einnahmen sind leider nicht ganz so hoch ausgefallen, wie sie im Finanzplan vorgesehen waren. Wir müssen feststellen, dass der Voranschlag 2016 um 4,8 Milliarden Franken tiefere Einnahmen ausweist. Auf der anderen Seite reduzieren sich aber auch die Ausgaben um 3,8 Milliarden Franken. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf und der Berichterstatter der Finanzkommission haben dies bereits ausgeführt, darum verzichte ich auf eine Übersicht aller anfallenden Einnahmen und Ausgaben im EFD.

Ich komme zu den einzelnen Abteilungen. Im Generalsekretariat gibt es für 2016 drei Schwerpunkte: erstens die Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung, zweitens den Aufbau einer Controllingorganisation für das Departement und drittens die Weiterentwicklung des Beschaffungscontrollings. Das alles macht das Generalsekretariat mit 125 Vollzeitstellen, 50 davon im Sprachendienst. Auch IKT-Mittel sind eingestellt. Wir haben uns intensiv mit diesem Bereich befasst. Sie sind um 3,3 Millionen auf 13,4 Millionen Franken angestiegen. Es handelt sich um zentral eingestellte Mittel für die Umsetzung von Gever und für Vorinvestitionen in das neue Arbeitsplatzsystem 2020. Hier geht es um die Ablösung von Windows, die dannzumal stattfinden soll. Das Projekt wird selbstverständlich nicht nur im EFD, sondern in der ganzen Bundesverwaltung gestartet.

Zur Eidgenössischen Finanzverwaltung habe ich keine Bemerkungen anzubringen; die Zahlen sind bereits in der generellen Debatte erwähnt worden.

Zur Zentralen Ausgleichsstelle in Genf: Sie hat immerhin 780 Vollzeitstellen. 72 Prozent des Funktionsaufwands entfallen auf das Personal und 15 Prozent auf die IT. Hier erfolgte aus zwei Gründen ein überdurchschnittlicher Personalausbau: erstens aufgrund der Zunahme der ins Ausland auszurichtenden Renten, also AHV, IV und EO, sowie zweitens aufgrund des Aufbaus einer eigenen IT-Abteilung. Dieser Aufbau läuft seit 2012, und das alles hat bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf eine Geschichte. Man hatte zu viele externe Leute angestellt, inklusive Kaderleute, verbunden mit entsprechenden Führungsproblemen und mit einer Führungskrise. Jetzt darf man sagen, dass sich die Intervention des Chefs der Eidgenössischen Finanzverwaltung, die enge Begleitung, gelohnt hat. Man ist jetzt auf Kurs. 95 Prozent aller Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf sind umgesetzt.

Zum Bereich Swissmint, d. h. zur Eidgenössischen Münzstätte, habe ich keine Bemerkungen.

Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, das in den letzten fünf Jahren aufgebaut worden ist, darf man sagen, dass es 2016 konsolidiert werden kann. Der Personalbestand liegt bei etwa 90 Personen, das hat sich eingependelt. Es gibt zwar nach wie vor hohe Überzeitguthaben, diese können aber dank vorhandener Kreditreste abgebaut werden.

Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Hier verweise ich auf die Ausführungen, die punkto Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer usw. bereits gemacht worden sind. Wir haben dort die sogenannten Debitorenverluste analysiert, weil diese uns gestört haben, wir haben aber eine befriedigende Antwort erhalten.

Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Hier verweise ich grundsätzlich auf die Budgetzahlen, denen man die Veränderungen entnehmen kann, erwähne aber gern den Nachtragskredit für Frontex, der im Nachtrag II beantragt werden muss. Es handelt sich um die Position 606.A2310.0462, "Pflichtbeiträge an internationale Organisationen". Der grösste Teil der Beiträge an internationale Organisationen ist für die Finanzierung von Frontex vorgesehen. In der [PAGE 1117] Budgetierung für den Voranschlag 2015 wurde von einem Schweizer Beitrag von 3,9 Millionen Franken ausgegangen. Weil das Budget für Frontex 2015 aus nachvollziehbaren Gründen deutlich erhöht wurde, muss die Schweiz nun aber 4,56 Millionen Franken leisten. Hinzu kommt eine Nachzahlung von 76 650 Franken für 2014. Darum wird ein Nachtragskredit von insgesamt 740 000 Franken beantragt. Er wird übrigens vollumfänglich in der Position "Übriger Betriebsaufwand" kompensiert.

Zum Informatiksteuerungsorgan des Bundes und zum Bundesamt für Informatik mache ich keine weiteren Ausführungen. Es sind Flag-Ämter, und ich darf feststellen, dass man die Kosten im Griff hat. Was für uns ebenfalls wichtig ist: Das Bundesamt für Informatik hat sich mittlerweile gut etabliert und ist ein gefragter Anbieter, nicht nur innerhalb der Bundesverwaltung, sondern es erhält auch immer wieder externe Aufträge, die ausgeführt werden können. Es ist also eine insgesamt positive Entwicklung zu verzeichnen.

Zum Eidgenössischen Personalamt möchte ich gerne ein paar weiter gehende Ausführungen machen. Der Personalbereich ist ja ein Bereich, den man immer gut anschauen muss. Das Personalamt ist im EFD angesiedelt. Insgesamt hat der Bund rund 37 000 Beschäftigte, die noch nicht ganz 35 000 Vollzeitstellen belegen. Es ist eine Vorgabe, die wir hier in einer von unserem Rat angenommenen Motion (15.3494) gemacht haben, wonach dieser Plafond der Vollzeitäquivalente bei 35 000 einzufrieren bzw. festzulegen sei. Es gibt aber parallel dazu im Nationalrat eine Motion Müller Leo 15.3224, die vorsieht, dies über das Budget, also über die Zahlen, zu steuern. Dort wären dann insgesamt nur noch 5,4 Milliarden Franken an Mitteln eingestellt. Das käme doch einem erheblichen Abbau gleich, der zu realisieren wäre, wenn wir diesen Vorstoss dannzumal auch annehmen würden.

Ja, der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Voranschlag 2015 um knapp 14 Millionen Franken zu. Sie hören richtig: 14 Millionen Franken, das sind lediglich 0,2 Prozent. Wenn man es mit den letzten Jahren vergleicht, sieht man, dass es eigentlich noch weniger wäre. Man kann bei Ausgaben von 5 Milliarden und einer Abweichung von 0,2 Prozent von einer sehr hohen Zielgenauigkeit sprechen. Bekanntlich hat der Bundesrat zahlreiche Massnahmen zur Begrenzung des Personalwachstums getroffen. Das hat sich jetzt entsprechend ausbezahlt. Die Vorgaben, die der Bundesrat im Februar gemacht hat, enthalten eine dezentrale Kürzung im Umfang von 1 Prozent der Personalkredite, also von 52 Millionen Franken, und einen Verzicht auf generelle Lohnmassnahmen im Voranschlag 2016, mit dem 54 Millionen Franken eingespart werden konnten. Zugleich wurde beim übrigen Personalaufwand noch eine kleine Teuerungskorrektur vorgenommen. Im Juli hat der Bundesrat beschlossen, die Anstellungsbedingungen zu revidieren. Dadurch können weitere 30 Millionen Franken eingespart werden. Es ging um drei Kürzungsmassnahmen, die sofort umgesetzt werden können: erstens die Verlangsamung der Lohnentwicklung, zweitens die Senkung der Leistungsprämien von 15 auf 10 Prozent der Höchstbeiträge der jeweiligen Lohnklassen und drittens den Verzicht auf eine Treueprämie bereits nach fünf Dienstjahren. Diese Einsparungen schlagen mit 30 Millionen Franken zu Buche, und damit darf ich feststellen, dass man in diesem Bereich rechtzeitig die Weichen gestellt hat und auf Kurs ist.

Auch im Bundesamt für Bauten und Logistik hat man alles im Griff, soweit wir es überblicken können. Das Projektmanagement ist vorbildlich, auch was IKT-Projekte betrifft. In diesem Sinne bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit mit der Vorsteherin EFD und mit den verschiedenen verantwortlichen Amtsvorstehern.

Ich beantrage namens der Finanzkommission Zustimmung zum Voranschlag des EFD und zum erwähnten Nachtragskredit.

Es gibt allerdings noch einen Minderheitsantrag, er betrifft das "Schoggi-Gesetz". Zur Position 606.A2310.0211: Ich vertrete hier die Mehrheit, obwohl ich der Minderheit angehöre, wie Sie der Fahne entnehmen können.

Beim "Schoggi-Gesetz" handelt es sich um eine Kann-Formulierung. Der Bund ist also nicht verpflichtet, 100, 85 oder 75 Prozent auszugleichen, er kann es aber tun. Wir sind immer davon ausgegangen, dass man zu 85 Prozent ausgleicht; so vertritt es auch die Minderheit. Der Bundesrat ist aber tatsächlich frei, so viel auszugleichen, wie im Budget Platz hat. Darum schlägt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission vor, hier beim tieferen Betrag zu bleiben, umso mehr, als sich eine Lösung abzeichnet, weil die WTO diese Beiträge in absehbarer Zeit zum Verschwinden bringen könnte. Dann müsste man sich in diesem Zusammenhang ohnehin ein neues System überlegen, das sich an der Höhe orientiert. Nach Ansicht der Mehrheit sollte man diese Anpassung nicht bereits im Budget vornehmen. In früheren Jahren haben wir ja die Möglichkeit genutzt, dann allenfalls über Nachträge bedarfsgerecht Anpassungen zu machen.

Im Sinn der Mehrheit bitte ich Sie, beim tieferen Betrag und damit beim Antrag des Bundesrates zu bleiben.