Lexipedia

Hefti Thomas · Ständerat · 2015-12-01

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Der Voranschlag des WBF weist ein Aufwandtotal von 12,2 Milliarden Franken aus. Davon sind knapp 11,9 Milliarden Franken finanzierungswirksam. Der nichtfinanzierungswirksame Aufwand beläuft sich auf 330 Millionen Franken, 112 Millionen davon sind für Leistungsbezüge innerhalb der Bundesverwaltung bestimmt. Der Gesamtaufwand des WBF nimmt gegenüber dem Vorjahr um 59 Millionen Franken oder - in Prozenten ausgedrückt - um 0,5 Prozent ab. Begründet wird diese Abnahme mit den konsequent umgesetzten Sparvorgaben des Bundesrates beim Personalaufwand sowie beim Sach- und Betriebsaufwand. Schwergewichtig erfolgen die Einsparungen beim Bundesamt für Landwirtschaft mit 60 Millionen Franken, beim Bundesamt für Wohnungswesen mit 15 Millionen und beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation mit 54 Millionen Franken. Innerhalb des WBF macht die Bildung mit etwa 7 Milliarden Franken 60 Prozent, die Landwirtschaft mit 3,5 Milliarden 29 Prozent und die Wirtschaft und die soziale Wohlfahrt mit 1,3 Milliarden Franken 5 Prozent der Ausgaben aus.

Die Erträge umfassen 450 Millionen Franken. Davon sind 10 Prozent nichtfinanzierungswirksame Leistungen innerhalb der Bundesverwaltung. Der Gesamtertrag steigt gegenüber dem Vorjahr um knapp 20 Millionen Franken. Die grössten Einnahmenpositionen ergeben sich bei der Landwirtschaft mit 205 Millionen Franken und beim Bundesamt für Wohnungswesen mit 109 Millionen Franken.

Nach diesen einleitenden Bemerkungen möchte ich festhalten, dass beim WBF gegenüber den Finanzplanzahlen [PAGE 1121] eine Reduktion von 3 Prozent in allen ungebundenen und nicht stark gebundenen Bereichen vorgenommen wurde, da die in den Finanzplänen eingerechnete Teuerung von 1 bis 1,5 Prozent pro Jahr nicht eingetroffen ist.

Nun zu einigen Verwaltungseinheiten, zuerst zum Generalsekretariat, einschliesslich ETH-Budget: Hauptbestandteil des Budgets ist hier der Bereich ETH mit 2,53 Milliarden Franken. Deshalb kann man auch einige Worte dazu verlieren. Für 2016 beträgt das Budget der ETH 3,352 Milliarden Franken. Davon leistet der Bund im Rahmen der direkten Trägerfinanzierung 73 Prozent. Dieser Betrag ist hier im Budget beim Bereich Generalsekretariat WBF eingestellt. Über den Schweizerischen Nationalfonds, die Kommission für Technologie und Innovation, die Ressortforschung und die EU-Programme kommen 481 Millionen Franken an Erträgen dazu, das sind 14 Prozent. 225 Millionen oder 7 Prozent leisten Private und Kantone sowie andere. Weitere Erträge, worunter auch die Schulgelder zu subsumieren sind, machen ganze 6 Prozent des Budgets aus. Die Schulgelder betragen je Semester 580 Franken und machen bei den beiden Schulen 1,2 Prozent des Budgets aus.

Gegenüber dem Voranschlag 2014 steigt der Finanzierungsbeitrag des Bundes an die ETH-Betriebsrechnung um 40 Millionen Franken und derjenige an die Unterbringung um 3,9 Millionen Franken an. Das sind 1,8 Prozent. Die Zunahme fällt deshalb geringer aus als in der laufenden BFI-Botschaft, weil der ETH-Bereich sowohl vom beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket als auch von der Teuerungskorrektur betroffen ist. Zu berücksichtigen gilt es, dass auch 2016 mit einem weiteren Anstieg von etwa 500 Studierenden zu rechnen ist. Die Personalkosten bei der ETH in diesem Bereich bleiben mit 63 Prozent Anteil stabil, die Investitionen in Immobilien und Sachanlagen machen einen Anteil von 14 Prozent aus.

Zum Seco: Das Staatssekretariat für Wirtschaft verzeichnet gegenüber dem laufenden Jahr nur eine geringe Abweichung. Der Gesamtaufwand beträgt rund 1,2 Milliarden Franken. Gegenüber dem laufenden Jahr ergeben sich einige grössere Verschiebungen, so etwa beim Beitrag des Bundes an die Arbeitslosenversicherung. Durch die Anhebung des versicherten Höchstbetrages auf 148 200 Franken erhöht sich auch der vom Bund zu leistende Betrag um 12 Millionen. Eine Erhöhung um 14 Millionen ist auch bei der Regionalpolitik vorgesehen, da der im Jahr 2009 im Rahmen des Stabilisierungsprogramms erhöhte Beitrag unterdessen kompensiert worden ist.

Erhebliche Reduktionen gibt es bei der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. Die Ursache ist in der Teuerungskorrektur, bei den Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit sowie bei der Kompensation der neuen Beteiligung an der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank zu suchen. Der Beitrag an die EU-Osterweiterung ist ebenfalls leicht geringer als 2015, jedoch doppelt so hoch wie 2014. Dies hängt mit der Realisierung und der Abrechnung von Projekten vor Ort zusammen.

Zu erwähnen ist auch die weitere Aufstockung des Aktienkapitals der Sifem AG um 25 Millionen Franken. Mit diesem Instrument der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich des Privatsektors und der Beschäftigungsförderung engagiert sich unser Land auf internationaler Ebene im Verbund mit anderen ähnlichen nationalen Organisationen. Um sich hier ein gewisses Mitspracherecht zu sichern, ist es wichtig und notwendig, ein finanzielles Engagement zu zeigen.

Nun noch eine Anmerkung: Auf eine Erhöhung der Kredite für Schweiz Tourismus und für die Exportförderung um 2,4 Millionen Franken bzw. um 1,1 Millionen Franken hat der Bundesrat trotz anderslautender Beschlüsse des Parlamentes im Herbst 2015 verzichtet. Der Bundesrat begründet dieses Vorgehen mit dem Umstand, dass es sich beim Parlamentsbeschluss um einen Zahlungsrahmen handle, der gemäss Definition des Finanzhaushaltgesetzes einen Höchstbeitrag darstelle, der nicht zwingend ausgeschöpft werden müsse. Der Bundesrat hat für die Jahre 2017 bis 2019 ein Stabilisierungsprogramm mit einer Sparvorgabe von rund 1 Milliarde Franken vorgesehen, deshalb erachtet er es nicht als opportun, die beiden Kredite für 2016 für ein Jahr zu erhöhen. Weiter gilt es anzumerken, dass in diesen beiden Positionen keine Teuerungskorrektur vorgenommen wurde.

Zum Bundesamt für Landwirtschaft: Das Bundesamt für Landwirtschaft weist Erträge im Umfang von 205 Millionen und Aufwände von 3,5 Milliarden Franken auf. Die Haupteinnahmen stellen die Erlöse aus den Kontingentsversteigerungen beim Fleischimport dar. Diese sind jedoch um 37 Millionen Franken geringer, weil mit der Agrarpolitik 2014-2017 eine Erhöhung der Abgeltung der Inlandleistungen zulasten der Versteigerungen vorgenommen wurde. Bei den Aufwänden wurde die Teuerungskorrektur von 92 Millionen Franken zu zwei Dritteln bei den Direktzahlungen, und zwar schwergewichtig bei den Übergangsbeiträgen, und zu einem Drittel bei den Investitionskrediten vorgenommen. Erhöht wurde aufgrund des Postulates Müller-Altermatt 12.3555 der Beitrag an das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, und zwar um 5 Millionen Franken. Kompensiert wird dies durch eine Reduktion bei den Investitionskrediten respektive deren umgehende Wertberichtigung im Rechnungsjahr.

Wie wir informiert wurden, haben sich die Landwirte relativ schnell an der Neuausrichtung der Agrarpolitik orientiert und sind auf die neuen Förderprogramme umgestiegen. Eine gewisse Korrektur der Beiträge zwischen den einzelnen Beitragskategorien ist jedoch angezeigt, damit die wirklich aufwendigen Leistungen besser abgegolten werden als solche mit minimalem Aufwand. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Beiträge tendenziell in den extensiv wirtschaftenden Betrieben des Berggebietes gestiegen sind, während tierintensive Betriebe in den Talgebieten schlechter wegkommen. Die bei den Übergangsbeiträgen geplante Vornahme der Teuerungskorrektur von 60 Millionen Franken wird vor allem jene Betriebe treffen, die noch nicht auf die neue Agrarpolitik umgestiegen sind.

Zu Agroscope, zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, zum Bundesamt für Wohnungswesen, zur Weko und zur Vollzugsstelle für den Zivildienst gibt es keine besonderen Bemerkungen.

Ich möchte schliessen mit einigen Zahlen zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und zur Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Das Staatssekretariat hat Erträge von rund 6,5 Millionen Franken, aber Ausgaben von rund 4,1 Milliarden Franken. Von diesen 4,1 Milliarden Franken entfallen 2,2 Milliarden Franken auf den Bereich nationale Bildung. Das sind insbesondere pauschale Beträge an die Berufsbildung in der Höhe von rund 750 Millionen Franken, Grundbeiträge für die Hochschulförderung von rund 660 Millionen Franken und dann Betriebsbeiträge an die Fachhochschulen von rund 520 Millionen Franken. Die Beiträge für den Bereich internationale Bildung belaufen sich auf 46 Millionen Franken. Es folgen zwei grosse Posten für Forschung und Innovation international und national, und zwar insgesamt 1,12 Milliarden Franken für nationale Programme in Forschung und Innovation und 680 Millionen Franken für internationale Projekte bei Forschung und Innovation.

Wenn Sie die KTI anschauen, dann sehen Sie, dass dort das Budget von rund 160 Millionen auf rund 200 Millionen Franken angehoben wird. Das ist im Sinne der gegenwärtigen Förderprogramme.

[VS]

Angenommen - Adopté

Hefti Thomas · Ständerat · 2015-12-01 | Lexipedia | Lexipedia