Engler Stefan · Ständerat · 2015-12-01
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2015-12-01
Wortprotokoll
Noch kurz zur Begründung des zweiten Einzelantrages betreffend die Exportförderung.
Kollege Levrat, ich habe keine Zweifel daran, dass die Kommissionen und die Subkommissionen ihre Arbeit sorgfältig machen. Trotzdem muss es zulässig sein, bei der Beurteilung eines Budgetvorschlags aus dem Rat heraus Anträge zu stellen. Sonst müssten wir diese Aufgabe definitiv an die Kommission delegieren, was für grosse Beträge vielleicht richtig sein mag. Aber mich stört es, wenn ich zunächst - vor nicht einmal drei Monaten, allerdings mit einem anderen Vertreter des Bundesrates - über zwei oder drei Tage und bis zur Einigungskonferenz darüber streite, welche Aufgaben in welchem Umfang im Kontext eines Zahlungsrahmens finanziert werden sollen, und wenn dann drei Monate später diese politische Diskussion durch eine Buchhalterdiskussion marginalisiert wird. Ich habe Verständnis dafür, dass wir den Gesamtzusammenhang des Finanzhaushaltes im Auge haben müssen. Aber dann soll man uns nicht drei Monate zuvor im Glauben lassen, der Zahlungsrahmen würde für das Budget einen Richtwert darstellen.
Ich halte die Entwicklung, wie ich sie vorhin anhand des Vorstosses einer unserer Kommissionen, der WBK, geschildert habe, für viel kritischer: Wenn auf dem Weg der Motion verlangt wird, für diese und jene Aufgabe Wachstumsraten von 3 oder 3,5 Prozent vorzusehen, dann bindet uns das nicht im Rahmen von 2 oder 3 Millionen Franken, sondern im Rahmen von Hunderten von Millionen Franken. Und wenn man dieser Entwicklung, via Motion die Finanzplanung vorzunehmen, begegnen möchte, dann, glaube ich, sollte man, falls nicht eine Notsituation da ist, nicht allzu weit von den Zahlungsrahmen abweichen.
Aber ich halte mich in Zukunft an die Gegebenheiten, die ich nicht kannte. Ich bin ja auch erst vier Jahre hier, also lassen Sie mir noch etwas Zeit!
Nun möchte ich den zweiten Antrag begründen. Es geht auch hier um ein wichtiges Anliegen, nämlich das der Exportförderung. Die Währungskrise ist bekanntlich noch nicht vorüber. Die Exporte der Schweiz sind seit Anfang dieses Jahres deutlich rückläufig. Von Swissmem erfahren wir, dass die Mitgliedfirmen Arbeitsplätze im Umfang von ungefähr 15 000 abbauen müssen. Ein Drittel der Industriefirmen wird 2015 rote Zahlen schreiben. Zwei Drittel der exportierenden KMU, und das sind auch kleinere Unternehmungen beispielsweise im St. Galler Rheintal, geben uns zu verstehen, dass sie für die nächsten Monate von stagnierenden, wenn nicht von zahlenmässig sinkenden Ausfuhren ausgehen.
Jetzt kann man sagen: Das ist hinzunehmen. Oder man kann zur Bekämpfung dieses Trends Massnahmen ergreifen, unter anderem, indem man den exportierenden KMU die Möglichkeit einräumt, sich informieren zu lassen. Bei uns in der Schweiz wird das durch Switzerland Global Enterprise, die ehemalige Osec, gemacht. Dieses Mandat auszuweiten ist, so meine ich, in Zeiten wie heute durchaus [PAGE 1124] angebracht. Entsprechend haben wir ja auch die entsprechenden Jahrestranchen in der Diskussion um die Standortförderung im Rahmen der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten um 1,1 Millionen auf jährlich 23,5 Millionen Franken erhöht. Das ging zurück auf eine Intervention von Kollege Germann. Kollege Minder hatte sogar noch eine viel deutlichere Erhöhung des Beitrags verlangt, was dann allerdings auch aus finanziellen Gründen abgelehnt werden musste.
Überall, wo exportiert wird, sind viele Arbeitsplätze betroffen. Die Exporteure brauchen in Zeiten wie diesen zusätzliche Unterstützung. Einen kleinen Beitrag können wir für diese KMU leisten, indem wir das Mandat von Switzerland Global Enterprise erweitern und damit die Möglichkeit schaffen, die gestiegene Nachfrage der KMU nach Dienstleistungen noch besser zu erfüllen.
Ich bitte Sie, diesen Antrag im Interesse unserer Exportwirtschaft zu unterstützen. Es geht ja um relativ bescheidene Summen, wenn ich das mit anderen Anträgen, die hier diskutiert werden, vergleiche.