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Cassis Ignazio · Nationalrat · 2015-12-01

Cassis Ignazio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Hardegger verlangt, dass Patientenvertretungen bei der Bestellung von Vertrauensärzten der Krankenkassen ein Mitspracherecht erhalten. Zudem soll die Patientin oder der Patient bei Streitigkeiten mit der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt das Recht auf eine Zweitmeinung erhalten.

Ihre Kommission hat diese Initiative am 1. Juli 2015 vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit lehnt die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Massnahmen ab, da sie den Patientinnen und Patienten keinen Mehrwert bringen.

Die Vertrauensärztinnen und -ärzte haben die Aufgabe, die Krankenversicherer in medizinischen Fachfragen und bei der Beurteilung der Leistungspflicht zu beraten. Sie haben somit lediglich eine beratende Funktion und keine Entscheidungskompetenz. Diese liegt bei den Versicherern. Wenn eine versicherte Person mit dem Entscheid eines Krankenversicherers nicht einverstanden ist, kann sie, vom eigenen Arzt unterstützt, Kontakt mit dem Vertrauensarzt des Versicherers aufnehmen. Sie kann sich allenfalls auch an den Ombudsmann der sozialen Krankenversicherung wenden. Schliesslich hat sie auch die Möglichkeit, einen Entscheid des Versicherers auf dem Rechtsweg anzufechten.

Aus diesen Gründen ist die Kommission der Ansicht, dass die Gesetzesänderung, wie sie von der parlamentarischen Initiative gewünscht wird, im heutigen System keinen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten bringt, aber eine grosse unzweckmässige Änderung des KVG-Versorgungssystems darstellt.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.