Stamm Luzi · Nationalrat · 2015-12-01
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-01
Wortprotokoll
Das Ganze geht ja zurück auf die Strafrechtsrevision vom 1. Januar 2007. Meine parlamentarische Initiative verlangte sehr bald darauf wieder das Zurückgehen zum alten System. Herzlichen Dank, dass das Parlament in der Zwischenzeit einen Teil dieser Anliegen erfüllt hat! Das Paradebeispiel: Kurze Freiheitsstrafen werden wieder möglich sein.
Es bleibt aber der Punkt der Geldstrafen. Alles, was wir damals bezüglich Geldstrafen als negativ bezeichnet haben, ist meines Erachtens immer noch negativ. In einem gewissen Sinn haben sich die Missstände sogar verschärft. Die Idee der Befürworter war ja: Dann muss der Täter wenigstens gemäss seinen Möglichkeiten eine Geldstrafe bezahlen. Aber was passiert in der Praxis? Ich nutze die Gelegenheit, um Ihnen ein konkretes Beispiel aus dem Jahr 2015 vorzulegen - da ging es sogar um eine unbedingte Geldstrafe: Im März wurde eine unbedingte Geldstrafe von 3000 Franken verhängt. Dem Täter wurde bewilligt, diese 3000 Franken in monatlichen hundertfränkigen Raten abzubezahlen. Er delinquierte aber sofort weiter, und im Oktober 2015 hat er die nächste Geldstrafe erhalten: 2500 Franken plus die Kosten. Die Bezahlung wird jetzt wahrscheinlich noch einmal aufgeschoben.
Zusammengefasst: Das System der Geldstrafen ist zu kompliziert, und es ist zu teuer, weil jeder Fall einzeln begutachtet werden muss. Das frühere System der Bussen war einfacher, schneller, viel schlanker. Wenn man zum Beispiel in Sportstadien Probleme hat oder bei der Kleinkriminalität, bei den "Kügelidealern" oder was Sie auch alles an Beispielen genannt haben, dann kann man die Täter sofort vor die Strafbehörde bringen, kann sofort eine Busse verhängen. Das war ein extrem viel einfacheres System als das, was wir heute mit den Geldstrafen haben.
Ich bitte Sie deshalb nach wie vor, der Initiative zuzustimmen bzw. das Thema wieder aufzugreifen und die Geldstrafen zu eliminieren - auch wenn das stimmt, worauf die Kommission hingewiesen hat, nämlich dass man das Strafrecht soeben erst revidiert hat. Ich habe es zu Beginn angesprochen: Wir haben zwar die kurzen Freiheitsstrafen wieder eingeführt, [PAGE 1967] aber wir sollten auch die Geldstrafen noch einmal anschauen.