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Engler Stefan · Ständerat · 2015-12-01

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Ich nehme Stellung für die Staatspolitische Kommission, die Ihnen mit einer knappen Mehrheit, nämlich mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, empfiehlt, der Initiative keine Folge zu geben. Herr Kollege Minder hat ausgeführt, was die Absicht seiner parlamentarischen Initiative ist. Ich möchte Ihnen darlegen, was die Gründe der Gegner dieser parlamentarischen Initiative sind.

Es sind an sich drei Hauptüberlegungen, die dazu geführt haben, Ihnen zu empfehlen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Zum Ersten: Wir haben in dieser Sache gerade erst legiferiert. Das Gesetz über die politischen Rechte, das sich explizit mit dieser Frage auseinandersetzt, ist erst am 1. November 2015 in Kraft getreten. Die neue Regelung, wie mit knappen Abstimmungsergebnissen umzugehen ist, ist erst vor einem Monat in Kraft getreten.

Die zweite Überlegung besteht darin, dass ein knappes Ergebnis nicht zwingend die Vermutung nach sich ziehen muss, es sei falsch gezählt worden. Man kann sich genauso gut auf den umgekehrten Standpunkt stellen, auch ein knappes Ergebnis lasse vermuten, dass alles richtig abgelaufen sei, es sei denn, es seien Unregelmässigkeiten bekannt, die Zweifel daran offenliessen, ob das Ergebnis wirklich richtig sei. Es hat auch mit der Glaubwürdigkeit eines demokratischen Ergebnisses zu tun, wenn die Vermutung für die Richtigkeit und nicht für die Fehlerhaftigkeit eines Ergebnisses gilt, selbst wenn dieses knapp ausgefallen ist.

Als drittes Argument möchte ich schliesslich die Rechtsbeständigkeit anrufen. Wir können jetzt, nachdem sich der Ständerat und der Nationalrat mit dieser Frage auseinandergesetzt haben, nicht den ganzen Gesetzgebungsprozess wieder in Gang setzen, nur weil eine neue Abstimmung - diejenige über das RTVG - ein knappes Ergebnis hatte. Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit haben auch einen demokratischen Wert.

Lassen Sie mich trotzdem kurz die Geschichte aufrollen. Es wurde zu Recht gesagt, seit 2009 sei das Thema auf dem Tisch. Es ging um die eidgenössische Abstimmung über die biometrischen Pässe, die relativ knapp ausfiel. Als Folge von Abstimmungsbeschwerden hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, wie mit knappen Ergebnissen umzugehen sei. Das Bundesgericht hat dazu gesagt, dass knappe, ja sehr knappe Ergebnisse eine Fehlerhaftigkeit implizieren könnten, die ein Nachzählen erforderlich mache. Die damalige Differenz von 5680 Stimmen bewog dann das Bundesgericht aber trotzdem nicht, ein solches Ergebnis als ein sehr knappes mit der Konsequenz der Nachzählung zu betrachten. Im Gegenteil, das Bundesgericht hat es dem Gesetzgeber überlassen, sich damit auseinanderzusetzen, wo die Grenze zwischen knappen und sehr knappen Ergebnissen liegt.

In der Folge hat das Parlament im Rahmen der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte diese Frage beantwortet und in Artikel 13 Absatz 3 geregelt, dass ein sehr knappes Abstimmungsergebnis landesweit nachgezählt werden muss, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden, die nach Art und Umfang geeignet sind, das Abstimmungsergebnis wesentlich zu beeinflussen. Es gilt somit auch bei knappen und sehr knappen Ergebnissen die Vermutung der Richtigkeit. Unregelmässigkeiten müssen aber nicht bewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht werden.

Wir haben somit vor noch nicht langer Zeit, im Rahmen der Beratung zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, kontrovers für und wider die Festlegung eines prozentualen Schwellenwertes diskutiert. Selbst die Definition des Schwellenwertes ist immer etwas Willkürliches. Warum soll der Schwellenwert bei 0,3 Prozent angesetzt werden, wie es Herr Kollege Minder vorschlägt, und nicht bei 0,1 oder 0,4 Prozent? Auch die Ergebnisse einer Nachzählung können ja wieder sehr knapp sein. Wäre dann eine weitere Nachzählung anzuordnen? Wann geben wir uns mit dem Ergebnis einer Abstimmung definitiv zufrieden, wenn das Resultat auch bei einer zweiten Auszählung knapp ist?

Es hat sich auch gezeigt, dass ein Nachzählungsautomatismus nicht zwingend zur Qualitätssicherung beiträgt. In der Praxis geht es meistens gar nicht um Zählfehler, sondern - wie es Herr Kollege Minder beim vorhin geschilderten Beispiel gesagt hat - um die Interpretation des Willens des Stimmbürgers und der Stimmbürgerin. Handelt es sich um einen ungültigen Stimmzettel, bzw. handelt es sich um einen gültigen Stimmzettel? Diese Frage ist oft schwieriger zu beurteilen als jene, ob richtig gezählt wurde oder nicht.

Es kommt dazu, dass Nachzählvorschriften im Sinne eines Automatismus dazu führen, dass der Ausgang eines Urnenganges über Monate in der Schwebe bleibt. Davon betroffen wären im Rahmen des gleichen Urnenganges indirekt auch andere Vorlagen, selbst solche mit klaren Ergebnissen. Die Inkraftsetzung würde hinausgezögert, da der Bundesrat die Ergebnisse einer Abstimmung nicht erwahren könnte.

Es wurde für die Nachzählvorschriften auf verschiedene Kantone verwiesen. Auch mein Kanton kennt den Schwellenwert von 0,3 Prozent als Automatismus für eine zwingende Nachzählung. Nur lassen sich die Verhältnisse in den Kantonen und beim Bund nicht aufeinander übertragen. Die Überschaubarkeit eines Kantons lässt es noch zu, eine Nachzählung effizient in die Wege zu leiten. Wenn aber für das ganze Land eine Nachzählung organisiert werden müsste, und das selbst für die Kantone, in denen klare Abstimmungsergebnisse vorlagen, hat das nicht sehr viel mit Effizienz zu tun.

Das Korrektiv haben wir darin gefunden, dass bei einem sehr knappen Ergebnis, also immer dann, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden können - "glaubhaft machen" heisst nicht, dass etwas bewiesen werden muss -, nachgezählt werden muss. Ich möchte Sie deshalb in Würdigung aller Argumente bitten, bei der geltenden Regel zu bleiben, die gerade einmal einen Monat lang in Kraft ist. Ich bitte Sie, nicht bereits mit einer neuen Regelung die Rechtssicherheit und die Rechtsbeständigkeit zu beschädigen.

Das demokratische Empfinden auch eines Grossteils der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würde gestört, wenn man innert so kurzer Zeit die Regeln wieder ändern würde. Ich glaube auch, dass das Stimmvolk in unserem Land in der Vergangenheit immer wieder bewiesen hat, dass es auch mit knappen Entscheiden an der Urne umgehen und solche Entscheide akzeptieren und mittragen kann. Zu einer demokratischen Kultur gehört auch, dass man selbst knappe Ergebnisse akzeptiert, unabhängig davon, ob sie zugunsten oder zuungunsten der eigenen Meinung ausgefallen sind. Das ist eine Stärke unserer Demokratie.

Ich empfehle Ihnen deshalb auch namens der Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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