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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-12-01

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Nach der Intervention von Herrn Cramer muss ich auch noch etwas beifügen. Ich denke, es ist nicht sehr dienlich, wenn wir nun anfangen, gesetzgeberische Arbeit herabzuwürdigen. Ob sie jetzt schnell oder weniger schnell erledigt wurde - wichtig ist, dass wir gute Arbeit machen.

Lieber Kollege Cramer, wir waren beide in dieser Kommission dabei. Wir haben bewusst und gewollt zu diesem Artikel 13 legiferiert, und der wurde in beiden Parlamentskammern diskutiert und auch entsprechend angenommen. Jetzt zu sagen - obschon das Gesetz erst seit einem Monat in Kraft ist -, weil die Gesetzgebung schnell erfolgt sei, sei Handlungsbedarf gegeben, ist schon etwas neu. Ich denke, wir sollten auf dieses Thema nicht in dieser Form eintreten. Es besteht nämlich kein Handlungsbedarf. Die Gesetzgebung hat sich bewährt. Das Bundesgericht hat sogar vorauseilend unsere gesetzliche Thematik in sein Urteil eingebaut. Das heisst, das Bundesgericht hat diesen Text, bevor er in Kraft getreten ist, angewandt.

Noch zwei Worte zu Kollege Minder: Erstens vergessen Sie etwas, Herr Minder, das Frau Perriard in der Kommission sehr gut ausgeführt hat. Bevor ein Resultat ermittelt und offiziell bekanntgegeben wird, was dann schliesslich zum amtlichen Endergebnis führt, werden alle Resultate mehrmals nachgezählt. Bevor die offiziellen Zahlen bekanntgegeben werden, werden in den Wahlbüros die Wahlzettel ein-, zwei-, dreimal gezählt. Sie werden plausibilisiert. Sie haben quasi die Dreierprobe zu bestehen, bevor sie dann übermittelt werden. Das hat doch dazu geführt, dass wir eben insgesamt Vertrauen in die Arbeit unserer Leute am Sonntagnachmittag haben dürfen. Bevor nun alle diese Prozesse noch einmal neu aufgerollt werden müssen, ist es, glaube ich, absolut richtig, dass man eine Barriere der Glaubwürdigkeit errichtet und entsprechend sagt, man müsse glaubhaft machen, dass eben Unregelmässigkeiten in der ganzen Angelegenheit vorgekommen seien. Und an die Glaubhaftmachung werden sehr, sehr tiefe Anforderungen gestellt.

Und das Zweite, Herr Kollege Minder: Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Bundesgericht, wenn wir die gesetzliche Grundlage nicht ändern, von sich aus Volksentscheide zur Nachzählung aufheben würde; ich wüsste auch nicht in welcher Form. Der grosse Unterschied zwischen Ihrem Vorschlag und der seit einem Monat geltenden gesetzlichen Grundlage liegt ja darin, dass Sie von Amtes wegen Nachzählungen verlangen: Immer dann, wenn die Differenz weniger als 0,3 Prozent beträgt, müsste von Amtes wegen gezählt werden. Das heisst, das Bundesgericht wäre gar nicht anzurufen.

Heute kann das Bundesgericht nur auf Beschwerde hin Nachzählungen anordnen. Das heisst, wenn die gesetzliche Grundlage nicht geändert wird, und dafür plädiere ich, muss der Beschwerdeführer glaubhaft machen, dass Unregelmässigkeiten vorhanden sind. Mir scheint diese Lösung die richtige zu sein.

Es besteht kein Handlungsbedarf. Dieser parlamentarischen Initiative ist keine Folge zu geben.