Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-12-02
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Wie der Präsident angekündigt hat, behandeln wir die beiden Vorlagen zusammen, 15.047 und 15.046. Sie hängen auch sehr eng zusammen. Es sind zwei Geschäfte, die nicht überall Begeisterungsstürme auslösen werden. Es geht um den Informationsaustausch in der Internationalität, um ein geflügeltes Wort zu benützen, und betrifft nur Informationen in Steuerfragen. Eigentlich geht es heute also um die Vorbereitung des schicklichen Begräbnisses des internationalen Steuerhinterziehungsgeheimnisses. Das ist an sich ein denkwürdiges Ereignis und soll mit einem besinnlichen Wort eingeleitet werden. Sie kennen vielleicht die erste Zeile des Gelassenheitsgebetes. Sie heisst: "Herr, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann." Denn eigentlich wissen wir alle, dass die den vorliegenden Geschäften zugrunde liegende Entwicklung schlicht und ergreifend nicht mehr abwendbar ist. Ja, sie sollte nicht einmal ungebührlich verzögert werden. Die einen werden das bedauern, andere werden das begrüssen. Aber wir wollen das gemeinsam ohne allzu lautes Wehklagen und ohne allzu lautes Hurrageschrei in nachdenklicher und heiterer Gelassenheit begehen, auf jeden Fall mit Gelassenheit. Hin und wieder sind die Dinge ganz einfach so, wie sie sind und wie sie seit Langem absehbar waren.
In einfachen Worten geht es eigentlich darum, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um im internationalen Verhältnis der Steuerhinterziehung und dem Steuerbetrug den Garaus zu machen. Ein Abseitsstehen der Schweiz in dieser Frage hätte fatale Folgen. Es wäre mit grauen oder schwarzen Listen und schwerwiegenden Retorsionsmassnahmen zu rechnen. Für die Finanzbranche und für internationale Konzerne wäre das wohl eine Art ökonomisches Harakiri, heldenhaft zwar, aber halt sehr schmerzlich, wenn nicht gar tödlich. Diesem relativ einfachen Vorgang wird allerdings ein sehr kompliziertes rechtliches Kleid verpasst. In der Kommission ist denn auch von einem höchst versierten Juristen zu Recht festgestellt worden, mit dem Paket stosse ein Milizparlament an seine Grenzen. Wir haben nämlich über zwei unterschiedliche Fahnen mit insgesamt drei Beschlüssen samt entsprechenden hochkomplizierten Beilagen zu befinden. Mit den Beilagen werde ich Sie und mich verschonen.
Die Vorlage 15.047, "Amtshilfe in Steuersachen. Übereinkommen des Europarates und der OECD", betrifft, wie es der Name sagt, das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen. Dieses Übereinkommen bildet die Grundlage für alles Folgende. Es regelt die internationale Amtshilfe in Steuersachen, den Informationsaustausch und weitere Formen der Amtshilfe und wurde von der Schweiz am 15. Oktober 2013 unterzeichnet. Das Amtshilfeübereinkommen sieht neben anderen drei wichtige Formen des Informationsaustausches vor: der bekannte Informationsaustausch auf Ersuchen, neu der spontane Informationsaustausch und der automatische Informationsaustausch (AIA).
Die Staats- und Regierungschefs der G-20 haben seinerzeit die OECD beauftragt, einen Standard zu entwickeln. Die Schweiz hat sich aktiv an diesem Prozess beteiligt und dabei insbesondere folgende Anliegen verfolgt: dass ein einziger globaler Standard definiert wird, dass die Reziprozität der Staaten im AIA garantiert ist, dass das Spezialitätsprinzip beim Datenaustausch garantiert und die Vertraulichkeit gewahrt wird. Der AIA-Standard, wie er jetzt entwickelt wurde, entspricht diesen Vorgaben, weshalb die Schweiz die Verabschiedung des Standards unterstützt hat. Mittlerweile haben sich rund hundert Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, verpflichtet, den automatischen Informationsaustausch einzuführen, die meisten von ihnen auf die Jahre 2016/17, die übrigen, unter anderem die Schweiz, auf die Jahre 2017/18. Für die zur Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz erforderlichen Rechtsgrundlagen beantragt der Bundesrat punktuelle Änderungen im Steueramtshilfegesetz. Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens stellt die staatsvertragliche Rechtsgrundlage für den automatischen Informationsaustausch dar.
Das zweite Geschäft, das Geschäft 15.046 zum internationalen automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich, betrifft die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, mit welcher der AIA gestützt auf Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens eingeführt werden kann. Sie wurde am 19. November 2014 von der Schweiz unterzeichnet. Die multilaterale Vereinbarung und ihre Beilage, Vorlage 1, enthalten die materiell-rechtlichen Grundlagen für den AIA zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten. Es sind jedoch nicht alle ihre Bestimmungen ausreichend detailliert, justiziabel und direkt anwendbar, weshalb der Erlass eines flankierenden Bundesgesetzes notwendig ist, eben das AIA-Gesetz, Vorlage 2.
Der AIA tritt auch mit der Verabschiedung dieser Beschlüsse nicht automatisch in Kraft, sondern wird jeweils erst nach der [PAGE 1138] bilateralen Aktivierung durch die Schweiz und die einzelnen Staaten in Kraft gesetzt. Das ermöglicht der Schweiz, in jedem Einzelfall individuell zu überprüfen, ob die anderen Staaten die Voraussetzungen der Schweiz auch erfüllen. Letzte Woche, am 25. November, hat der Bundesrat die Botschaft ans Parlament verabschiedet, mit welcher der AIA mit der EU eingeführt werden soll. Das Abkommen ist im Verlauf des Jahres abgeschlossen worden, aber die Botschaft zuhanden des Parlamentes hat der Bundesrat letzte Woche verabschiedet. So weit zur Ausgangslage, ich habe die Übereinkommen und die Beilagen bewusst nicht erwähnt. Diese betreffen wirklich die juristische Feinmechanik.
Zum Verfahren: Der Ständerat ist Zweitrat. Die Vorlage wurde von unserer Schwesterkommission im Nationalrat an zwei Sitzungen beraten. Sie hat dazu die Kantone und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, die Vertreter der Branche sowie die Entwicklungsorganisationen angehört. Sowohl die Vertreter des Finanzplatzes als auch die Kantone sprachen sich klar für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage aus. Im August schloss sich in der Schwesterkommission die Detailberatung an, dabei schaute sie noch einige Detailfragen genauer an. Der Nationalrat beriet die drei Vorlagen schliesslich in der vergangenen Herbstsession. Dem Bundesbeschluss betreffend Übereinkommen des Europarates und der OECD sowie der entsprechenden Anpassung des Steueramtshilfegesetzes stimmte er ohne Änderung mit 119 zu 51 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Ebenfalls ohne Änderung und mit 119 zu 52 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zu. Das AIA-Gesetz, die Vorlage 2 des Geschäfts 15.046, änderte der Nationalrat in einigen Punkten ab und nahm es schliesslich mit 111 zu 52 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls an.
In unserer Kommission haben wir auf ausdrücklichen Wunsch die Finanzdirektorenkonferenz zu einer erneuten Anhörung eingeladen. Dabei ging es insbesondere um die Steueridentifikationsnummer, auf die wir im Rahmen der Detailberatung noch zurückkommen werden. Nach dieser Anhörung hat die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen Eintreten auf das Geschäft 15.047, also das Übereinkommen, beschlossen. Sie hat dann in Artikel 4 Absatz 3 eine Präzisierung vorgenommen und der so bereinigten Vorlage in der Gesamtabstimmung schliesslich mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Im Geschäft 15.046 ist die Kommission auf beide Beschlüsse mit je 11 zu 2 Stimmen eingetreten. In der Gesamtabstimmung hat sie der unveränderten Vorlage 1, also der Vereinbarung, mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. An der Vorlage 2, am AIA-Gesetz, hat die Kommission ein paar Veränderungen vorgenommen, und in der Gesamtabstimmung hat sie dann der Vorlage ebenfalls mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Auf die Änderungen kommen wir im Verlauf der Detailberatung zurück.
Damit die Beschlüsse auch im Falle eines Referendums spätestens auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten können, müssen wir einen ziemlich ehrgeizigen Fahrplan einhalten. Das heisst, wir sollten diese Vorlage unter allen Umständen noch in dieser Session verabschieden, mit dem Differenzbereinigungsverfahren usw. In diesem Sinne bitte ich Sie, auf alle drei Vorlagen einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen. Wenn wir das zügig machen, können wir den Fahrplan einhalten. Jenen, denen das Geschäft ein paar Schmerzen oder Bauchgrimmen verursacht, sage ich: Es tut nicht weniger weh, aber es dauert weniger lange, wenn wir das zügig erledigen.
Ich bitte Sie, gemäss dem Antrag der Kommission einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.