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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-02

Wortprotokoll

Es wurde jetzt gerade von Herrn Ständerat Hegglin gesagt: Wir müssen uns vielleicht noch einmal darauf konzentrieren, worüber wir überhaupt sprechen. Wir sprechen hier über Konten im Ausland von in der Schweiz steuerpflichtigen Personen und über gar nichts anderes. Also, der automatische Informationsaustausch betrifft nur Konten im Ausland von Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind.

Entsprechend kann man die ganze Diskussion natürlich auch etwas eingrenzen, jetzt auch mit Bezug auf die allenfalls zur Verfügung stehende Nummer, die AHV-Nummer oder eine spezielle Steueridentifikationsnummer. Auch wenn man die AHV-Nummer nimmt, betrifft es natürlich nur Personen, die im Ausland Konten haben. Sie müssen dann ihre Nummer halt auch zur Verfügung stellen. Steuerpflichtige in der Schweiz, die im Ausland Konten haben, unterwerfen sich im Ausland aber auch sonst noch gewissen gesetzlichen Vorschriften und Regeln, auch Offenlegungsvorschriften, die man auch nicht von der Schweiz aus beeinflussen kann. Ich denke, das muss man sich einfach vergegenwärtigen. Es wurde auch von Herrn Ständerat Graber gesagt: Wenn wir im Ausland einen Unfall haben oder aus irgendeinem Grund in ein Spital eingeliefert werden müssen, geben wir auch unsere Krankenversicherungsnummer an. Diese hat sehr oft noch viel weiter gehende Informationen als die AHV-Nummer. Man muss das einfach immer wieder etwas relativieren.

Der Bundesrat ist der Auffassung gewesen, dass wir eine selbstständige Steueridentifikationsnummer schaffen, um all diese Diskussionen, was allenfalls dann mit einer AHV-Nummer noch für Informationen in Zusammenhang stehen könnten, nicht zu haben. Ein Grund war gerade auch, dass die Ämter, die erwähnt wurden, Bundesamt für Justiz und Bundesamt für Sozialversicherungen, und auch der Datenschutzbeauftragte darauf hingewiesen haben, dass es schwieriger ist, die AHV-Nummer im Sinne des Datenschutzes zu sichern, als eben eine separate Steueridentifikationsnummer. Was aber sicher zutrifft, und da haben die Kantone jetzt eine einheitliche Haltung vertreten - das wurde heute auch gesagt -, ist Folgendes: Wenn man eine Steueridentifikationsnummer schafft, dann wird sie für alle Steuerpflichtigen geschaffen, also auch für diejenigen, die keine Konten im Ausland haben und auch nicht daran denken, einmal solche Konten im Ausland zu haben, und wahrscheinlich immer weniger daran denken, wenn man einen automatischen Informationsaustausch hat. Sie wäre also für alle Steuerpflichtigen, und es gäbe einen relativ grossen Aufwand. Ich habe auch die Unterlagen der Kantone, die darauf hinweisen, dass das zu Kosten von jährlich ungefähr 50 Millionen Franken führen würde.

Jetzt muss man das einander gegenüberstellen und sagen, was richtig ist zu machen. Immerhin kann man fragen, wenn man gewisse Zweifel hat, ob es wirklich eine gute Idee ist, mit der AHV-Nummer zu fahren. Man kann aber sagen, dass das bereits im Jahr 2005 in der Botschaft zur Revision der AHV-Gesetzgebung eigentlich so vorgesehen war, dass man die AHV-Nummer auch im Steuerbereich verwenden solle, nämlich im Steuerharmonisierungsgesetz, im DBG und auch beim Wehrpflichtersatz. Das war in der AHV-Gesetzgebung so vorgesehen. Man hat es dann nicht überall weitergeführt, Sie wissen das, aber ganz fremd ist es nicht.

Was sicher gemacht werden muss, wenn man die AHV-Nummer nehmen will - ich denke wirklich, die Abgrenzungsschwierigkeiten sind dort grösser -: Man muss in diesen Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe f noch gewisse klare Regelungen einbauen, nämlich wofür diese AHV-Nummern zur Verfügung stehen und an wen sie gehen. Das ist nämlich auch in Artikel 50e des AHV-Gesetzes so vorgesehen, dass der Verwendungszweck und die Stelle, an welche diese Nummer geliefert wird, immer angegeben werden müssen. Das müssten wir, wenn Sie sich so entscheiden würden, schon noch anfügen, um dieses Erfordernis der AHV-Gesetzgebung wirklich zu erfüllen.

Was völlig unmöglich ist, ist das, was im Gutachten steht, aus dem Herr Schmid einen Teil zitiert hat, und was wahrscheinlich Herr Rechsteiner gesagt hat, nämlich jeweils [PAGE 1144] mit dem anderen Staat darüber zu diskutieren, wie er diese Nummern sichert. Das ist völlig daneben, das kann man im Einzelfall gar nicht machen, es geht um einen automatischen Austausch. Man kann nicht überall noch darüber diskutieren, was die Schweiz darunter versteht, wie man sichert, sondern wir müssen die Sicherung in unserem Recht sicherstellen. Das können wir weitgehend auch, wenn wir diese Hürden einbauen und sagen, was der Verwendungszweck ist und an wen diese Nummern gehen.

Ich habe es Ihnen gesagt: Der Bundesrat zieht eine Steueridentifikationsnummer vor, weil sie ganz abgegrenzt ist vom AHV-Bereich. Er sieht aber auch Möglichkeiten, mit der AHV-Nummer eine genügende Sicherheit zu gewährleisten.

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