Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte Sie wirklich bitten, den Antrag Abate abzulehnen. Wir haben seit 2010 eine Steueramnestie. Diese wird auch sehr genutzt, Sie wissen das. Über 13 Milliarden Franken sind offengelegt worden. Das ist auch gut so. Diese kleine Steueramnestie, die vor allem auch für Erben von unversteuertem Vermögen wichtig ist, spielt. Es haben sich in diesem System viele Leute gemeldet. Jetzt wollen Sie vier, fünf Jahre später kommen und sagen, wir möchten das noch etwas mehr erleichtern. Es soll noch etwas weniger bezahlt werden. Wie fühlen sich dann die Leute, die jetzt offengelegt haben? Gibt das Vertrauen in den Rechtsstaat?
Warum macht man so etwas überhaupt, warum macht man eine Steueramnestie? Eine Steueramnestie kann man dann machen, wenn es sich aus Gründen der Situation in einem Staat rechtfertigt. Es hat dreimal eine umfassende Steueramnestie gegeben. Das war die Wehropfer-Amnestie 1940, da hat man das System total geändert. Dann war es die Verrechnungssteueramnestie 1945. Da hatte man dasselbe, man hat das ganze Steuersystem geändert. Dann war es eine allgemeine Amnestie 1969, gestützt auf eine Verfassungsänderung. Das waren die drei grossen Amnestien, als man wirklich einfach Amnestien gemacht hat.
Worum geht es hier? Wir führen den AIA mit dem Ausland ein - nur mit dem Ausland. Wir sagen, dass künftig unversteuerte oder auch versteuerte Konten von Schweizer Steuerpflichtigen im Ausland gemeldet werden. Wir werden mit den Staaten, mit denen wir den AIA einführen, die Vergangenheit regularisieren, wie es von Herrn Ständerat Levrat gesagt wurde, so, wie wir es auch schon mit einigen Staaten gemacht haben, beispielsweise mit Deutschland, beispielsweise mit Italien. Mit Frankreich sind wir daran. Aber dort geht es auch darum, dass die Steuerbezahlung, zu der man verpflichtet wird, auch geleistet wird.
Es geht auch bei der Regularisierung nicht darum - das war auch der Hinweis in der Botschaft, Herr Ständerat Abate -, dass man sagt: "Ja nun, wir führen den AIA ein und vergessen alle Steuern, die bis heute hätten bezahlt werden müssen" - so ist es nicht. Ich teile aber die Auffassung, die Herr Ständerat Levrat geäussert hat: Wenn man dazu übergehen würde - ich sage nicht, dass man dazu übergeht -, im Inland den automatischen Austausch einzuführen, beispielsweise mit einem neuen Modell der Verrechnungssteuer, dann wäre die Diskussion um eine allgemeine Amnestie richtig, weil man die Grundlage, die wir heute für die Steuererhebung haben, total ändern würde. Aber Sie können natürlich nicht für den automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland jetzt ein bisschen Amnestie einführen und dann, wenn Sie wirklich ein Projekt hätten, das unser ganzes Steuersystem neu definieren würde, wieder eine Amnestie machen.
Solche Amnestien zerstören auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Niemand zahlt wahnsinnig gern Steuern, aber viele Leute zahlen ihre Steuern, weil sie wissen, dass sie dafür einen Gegenwert haben. Diese Bereitschaft wird aber nicht gefördert, wenn man [PAGE 1149] Amnestien macht, die rechtsungleich sind, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in keiner Art und Weise berücksichtigen und für die es kein öffentliches Interesse gibt. Es gibt hier kein öffentliches Interesse; es gibt nur das Interesse von wenigen Betroffenen. Ich bin schon froh, wenn man sich weiterhin an die rechtsstaatlichen Grundlagen hält, die man sich selbst gegeben hat, und nicht wahlweise, wenn es gerade mal schön ist, wieder davon abweichen würde und damit eine Grosszahl Steuerpflichtiger, die sich absolut korrekt verhalten haben, dazu animieren würde, das nicht weiterhin in der gleichen Art und Weise zu tun. Also machen Sie das bitte hier nicht.
Wir haben die kleine Steueramnestie, und diese kann auch weiterhin angewendet werden. Die Leute können ihre Situation offenlegen. Was nicht möglich ist - aber ich denke, da müssen wir auch nicht wahnsinnig Mitleid haben -, ist, dass Personen, die ihre Steuersituation bereits offengelegt haben, aber nicht alles offengelegt haben, jetzt kommen und auch noch von dieser kleinen Amnestie gemäss Antrag Abate Gebrauch machen. Das geht nicht. Ich gehe aber nicht davon aus, dass wir in der Schweiz Steuerpflichtige haben, die nur eine teilweise Offenlegung gemacht haben. Ich denke, wenn man ein Problem erledigen will oder sich wieder frei fühlen will, wird man es sicher vollständig machen. Diese Fälle dürften eine sehr kleine Anzahl ausmachen.
Ich möchte Sie wirklich bitten, diesen Antrag abzulehnen.